Die Wirtschaftskrise und Ihr Arbeitsplatz
Die Krise und ihr Arbeitsplatz
Die Arbeitgeber müssen und wollen in der aktuellen Wirtschaftskrise vor allem Kosten senken, bedauerlicherweise sehen viele Arbeitgeber die größten Sparpotentiale in ihrer Belegschaft, den Arbeitnehmern. In der Zeitarbeitsbranche wird sofort betriebsbedingt gekündigt.
Welche Möglichkeiten bieten sich dem Arbeitgeber, dieses Sparpotential zu nutzen? Auf was muss sich der Arbeitnehmer einstellen?
Die harmloseren Möglichkeiten sind Abbau freiwilliger Leistungen, Sabbatical und Arbeitszeitkonten. Die weiteren Alternativen sind Kurzarbeit, Aufhebungsvertrag mit Abfindung, Altersteilzeit und betriebsbedingte Kündigung.
Abbau freiwilliger Leistungen:
Hierzu zählen alle freiwilligen Leistungen des Arbeitgebers, die nicht tarifvertraglich festgelegt sind. Der Betriebsrat hat bei Streichung von freiwilligen Leistungen ein Mitspracherecht. Ein Beispiel für eine freiwillige Leistung ist das Weihnachtsgeld, falls es nicht tariflich festgelegt ist.
Sabbatical:
Grundsätzlich ist ein Sabbatical freiwillig. Der Arbeitnehmer lässt sich für sechs Monate freistellen und arbeitet für sechs Monate. Dafür erhält der Arbeitnehmer auch nur die Hälfte seines Gehalts über das Jahr. Problematisch an dem Sabbatical ist für den Arbeitnehmer, dass sich der Arbeitgeber möglicherweise organisatorisch auf seine Abwesenheit einstellt und somit der Arbeitnehmer im Laufe des Sabbaticals überflüssig wird.
Arbeitszeitkonten:
Arbeitszeitkonten werden unter Mitbestimmung des Betriebsrates eingeführt. In guten Zeiten werden die Arbeitszeitkonten von den Arbeitnehmern mit Überstunden gefüllt und in schlechten werden diese dann abgefeiert, zumindest in der Theorie. Fraglich ist nur, wie viele Überstunden sich auf einem solchen Konto anhäufen und ob diese Anzahl an Arbeitsstunden, dann genügt um eine nachhaltige Arbeitsplatzsicherung zu erreichen. Problematisch ist, dass im Krisenfall die Überstunden im Falle einer Kündigung oder Insolvenz des Arbeitgebers verloren gehen können, d.h. nicht vergütet werden. Oft sind solche Arbeitszeitkonten auf die Zeit vor dem Renteneintritt beschränkt.
Kurzarbeit:
Bei Kurzarbeit arbeitet der Arbeitnehmer kürzer und um diese Verkürzung der Arbeitszeit verkürzt sich auch das Arbeitsentgelt. Kurzarbeit ist nur möglich, wenn sie im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung vorgesehen ist. Der Arbeitgeber kann bei der Bundesagentur für Arbeit Kurzarbeitergeld beantragen. Mit Hilfe des Kurzarbeitergeldes wird ein Teil des verkürzten Arbeitsentgelts ausgeglichen, siehe dazu http://www.zeitarbeittransparent.de/2008/12/04/hilft-die-bundesregierung-kurzarbeitergeld-verlangert-fur-2009/.
Aufhebungsvertrag mit Abfindung:
Hier trennen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer einvernehmlich, sie einigen sich auf eine Abfindung und heben gemeinsam den bestehenden Arbeitsvertrag auf. Die Aufhebung ist tatsächlich ein Vertrag. Diese Möglichkeit birgt ein gewisses Risiko, da oft zunächst kein Arbeitslosengeld fließt, wenn man eine Abfindung erhalten hat, obwohl eigentlich einem durch eine Abfindung bei konkreter Gefahr einer betriebsbedingten Kündigung kein Nachteil entstehen soll.
Altersteilzeit:
Altersteilzeit ist eine beliebte Methode den Personalbestand zu reduzieren. Ein Arbeitnehmer, der sich in Altersteilzeit begibt, beendet sein Arbeitsverhältnis und zählt somit nicht mehr zum Personalbestand. Aus diesem Grund ist die Altersteilzeit bei Arbeitgebern so beliebt und dies führt oft dazu, dass zusätzlich noch Abfindungen gezahlt werden. In der ersten Phase der Altersteilzeit arbeitet der Arbeitnehmer meist voll um in der zweiten Phase gar nicht mehr zu arbeiten. Das Altersteilzeitgehalt wird kontinuierlich über den gesamten Zeitraum der Altersteilzeit ausgezahlt.
Betriebsbedingte Kündigung:
Die betriebsbedingte Kündigung ist die härteste und endgültige Lösung für den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer. Allerdings ist sie bei weitem nicht die einfachste für den Arbeitgeber, obwohl diese Meinung oft zu hören ist. Problematisch dabei ist die sogenannte Sozialauswahl. Hier muss der Arbeitgeber berücksichtigen, wie alt der Arbeitnehmer ist, wie lange er dem Betrieb zu gehört und welche Unterhaltspflichten er zu tragen hat. Im schlechtesten Fall führt dies dazu, dass der Arbeitgeber gerade seine wichtigsten Arbeitnehmer entlassen muss. Es gibt allerdings Sonderregelungen zur Sozialauswahl, genau um dies zu vermeiden. In Unternehmen mit Betriebsrat, hat dieser bei betriebsbedingten Kündigungen mitzusprechen. Grundsätzlich kommt eine betriebsbedingte Kündigung nur in Betracht, wenn die Arbeitsplätze dauerhaft wegfallen und nicht nur vorübergehend. Leider ist in der momentan Krise von einem dauerhaften Wegfall auszugehen.
Mindestlohn für die Zeitarbeitsbranche
Was wird zukünftig gelten?
Man hat sich auf die Formel geeinigt, dass Löhne, die mehr als 30% unter den branchenüblichen Entgelten liegen, sittenwidrig sind. Allerdings wird die genaue Höhe noch diskutiert. Genaue Zahlen sind noch nicht festgelegt worden. Man geht für Ostdeutschland von einer Höhe ca. 6€ Stundenlohn aus und für Westdeutschland von ca. 7,21€ Stundenlohn.
Woher kommen diese Zahlen?
Die Koalition hat eine Kompromisslösung gefunden, man will keine Vereinheitlichung von Tarifverträgen. So hat man die drei Arbeitgeberverbände der Zeitarbeitsbranche und ihre zwei Tarifverträge nicht in Frage gestellt ( www.bza.de, www.amp-info.de, www.ig-zeitarbeit.de ). Man hat den Tarifvertrag mit den niedrigeren Löhnen als Basis genommen und wird sich mit der Höhe des Mindestlohns an dessen Höhe orientieren. Dieses Vorgehen ist auf massive Kritik gestoßen, da es die Situation in der Zeitarbeitsbranche nicht nachhaltig verbessern wird. Die Gewerkschaft Verdi ( www.verdi.de ) sprach gar von einer Mogelpackung. Man nimmt ja bereits bestehende Verhältnisse als Grundlage und diese Verhältnisse haben leider den Grund für die Mindestlohndebatte geliefert. Zudem wird die Formel, dass die Sittenwidrigkeit erst ab einer bestimmten Unterschreitung der branchenüblichen Entgelte eintritt, kein Garant für die Einhaltung der Mindestlöhne sein.
Zu den Gründen für das Vorgehen der Regierungskoalition lesen Sie bitte auch http://www.zeitarbeittransparent.de/2008/11/19/zeitarbeit-was-nun/.
Wo wird der Mindestlohn gesetzlich geregelt?
Der Mindestlohn für die Zeitarbeitsbranche soll im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz geregelt werden.
Was ist das Ziel des Mindestlohns?
Mit dem Mindestlohn soll der Arbeitnehmer vor Ausbeutung geschützt werden. Aber auch Arbeitgeber werden vor einem ruinösen Verdrängungskampf mit Mitbewerbern durch Dumpinglöhne geschützt. Man hofft auf eine Stabilisierung der Zeitarbeitsbranche durch den Mindestlohn.
Stand der Entwicklung am 15.1.2009
Stellenabbau und Betriebsklima – Zeitarbeiter doppelt belastet!
Was steht den Zeitarbeitern und Leiharbeitern in 2009 bevor?
Die Zeitarbeitsunternehmen haben bereits 2008 sehr viele Kündigungen verschickt, 2009 wird es zunächst so weitergehen. Die Zeitarbeiter/Leiharbeiter werden sehr oft den Satz hören, „Wir werden uns von Ihnen trennen müssen!” Zeitarbeitsfirmen sind aufgrund der Marktlage dazu gezwungen ihre Mitarbeiter zu entlassen.
Ein schwerer Einschnitt in das Leben ist der Verlust des Arbeitsplatzes, vergleichbar mit einer schweren Krankheit, Tod in der Familie oder unter Freunden auch eine Scheidung zählt dazu. Darauf muss man sich vorbereiten und nicht alles verdrängen, bis man dann alleine zuhause sitzt. Es gibt zahllose Hilfsangebote, z.B. von der Bundesagentur für Arbeit unter http://www.arbeitsagentur.de.
Dieser Einschnitt ist sehr schwer zu verkraften und man braucht all seine Kraft dafür. In der Zeit vor einer Kündigung ist das Betriebsklima jedoch oft auch nicht mehr das Beste und kostet schon viel Kraft.
Womit müssen Sie jetzt rechnen, wenn Sie in einem Unternehmen beschäftigt sind, dass von der Wirtschaftskrise betroffen ist?
Problematisch ist der bereits „in der Luft liegende” Stellenabbau, der den jeden Angestellten im Unternehmen treffen kann, unabhängig davon ob Festangestellter oder Zeitarbeiter/Leiharbeiter. Keiner hat genaue Informationen und jeder hat Angst. Er erzeugt ein Klima der Angst unter den Angestellten, Misstrauen gegenüber den Kollegen. In diesem Klima sind leider die Zeitarbeiter/Leiharbeiter am Ende der Kette und somit meistens am schlechtesten gestellt. Diese Situation wirkt selbstverständlich auf die Leistungsfähigkeit des Einzelnen aus.
In diesem negativen Umfeld tritt verstärkt Mobbing auf unter der Belegschaft und es wird versucht die Schwachen raus zu drängen. Die Schwächsten in einem Unternehmen sind meistens die Zeitarbeiter/Leiharbeiter. Der Umgangston wird sich stark zum negativen verändern. Allerdings kann der Vorgesetzte oder die Geschäftsleitung hier entgegenwirken, wenn er den angekündigten Stellenabbau als Bedrohung von außen glaubhaft darstellt. Die Belegschaft wird zusammenhalten und sich gegen das Schicksal versuchen zu erheben. Doch leider sind die Vorgesetzten oder die Geschäftsleitung in dieser Situation oft selbst nicht mehr Herr der Lage und sind nur noch getrieben sich selbst zu retten. Das ist der denkbar ungünstigste Fall.
Das Vertrauen in die Führung durch den Vorgesetzten oder die Geschäftsleitung leidet erheblich und verursacht bleibende Schäden. Die Belegschaft gewinnt in einer solchen Situation sehr schnell den Eindruck unfair behandelt zu werden.
Das kann man nur vermeiden indem man kommuniziert mit der Belegschaft und faire Lösungen anbietet, dazu zählen Qualifikationsangebote, Abfindungen, Sozialplan und möglicherweise Weitervermittlungsangebote.
Jedoch fehlt es gerade an den einfachsten und eigentlich selbstverständlichen Dingen, die Belegschaft erhält die Nachricht der Kündigung als SMS oder erfährt sie aus der Zeitung. Das ist natürlich sehr schwer zu verkraften und ein nachhaltiger Vertrauensbruch.
In einer solchen Situation ist eine offene und ehrliche Kommunikation entscheidend und kommt sehr viel besser an, auch wenn es sehr hart ist.
Für die Zeitarbeiter/Leiharbeiter ist eine solche Situation oft doppelt schwierig, wenn die Vorgesetzten im Ausleihbetrieb auf Tauchstation gehen und auch das Zeitarbeitsunternehmen selbst. Der Zeitarbeiter/Leiharbeiter fühlt sich doppelt verlassen.
Zusammenfassend lässt sich nur sagen, Kommunikation, das miteinander Sprechen in einer solch bedrohlichen Situation am wichtigsten ist. Damit lässt sich die Situation am ehesten erträglich für die Beteiligten gestalten. Philosophisch betrachtet liegt in jedem Ende auch die Chance auf einen Neuanfang, was die Betroffenen wohl leider nicht besonders trösten wird.
Jahresrückblick auf 2008 – Zeitarbeit
Was ist passiert in 2008?
Weltwirtschaftskrise, Finanzkrise, Bankenkrise, Massenentlassungen usw., dass waren die leider Stichworte in 2008.
Wie hat sich das alles auf die Zeitarbeitsbranche ausgewirkt?
Leider genauso wie es von dem Flexibilisierungsinstrument Zeitarbeit erwartet, es wurden von heute auf morgen Tausende entlassen, mittlerweile geht man schon von 100.000 entlassenen Zeitarbeitern/Leiharbeitern aus in Deutschland.
Wie kann es sein, dass eine Branche wie die Zeitarbeit von heute auf morgen zigtausende entlässt, obwohl in den letzten Jahren satte Gewinne gemacht wurden?
Darauf kann man im Stil der Wirtschaft und Politik antworten und sagen, es liegt an den geänderten Rahmenbedingungen. Konkreter werden diese Aussagen selten.
Rein technisch liegt es daran, dass die Zeitarbeit genau für solch einen Krisenfall von der deutschen Regierung mit den entsprechenden Gesetzen unterstützt wird. Man hat u.a. das sogenannte Synchronisierungsverbot aufgehoben, es hatte den Zeitarbeitsunternehmen verboten die Zeitarbeiter direkt nach Ende ihrer Ausleihzeit zu entlassen. Die Zeitarbeit sollte das Flexibilisierungsinstrument des Arbeitsmarktes sein. Nun hat sich gezeigt wie erfolgreich man war, 100.000 Entlassene im Bereich Zeitarbeit letztes Jahr nach letzten Schätzungen.
Ausblick 2009
Zumindest werden jetzt vereinzelt Stimmen laut, die eine andere Handhabung der Zeitarbeit fordern und beispielsweise die Wiedereinführung des Synchronisierungsverbotes verlangen. Man will es den Zeitarbeitsunternehmen nicht so leicht machen sich aus der Verantwortung zu stehlen. Die Zeitarbeitsunternehmen haben die Gewinne gemacht und nun schieben sie die Zeitarbeiter dem Staat in Form von Arbeitslosen oder gar Hartz IV-Empfängern zu. Vorschläge gehen in Richtung Kurzarbeitergeld und Qualifikation während der Zeit, in der keine Ausleihe möglich ist. Allerdings muss der Staat auch hier kräftig in die Tasche greifen. Es wurde bereits das Kurzarbeitergeld verlängert für 2009, siehe http://www.zeitarbeittransparent.de/2008/12/04/hilft-die-bundesregierung-kurzarbeitergeld-verlangert-fur-2009/.
Trotz allem sieht es momentan für die Wirtschaft düster aus und die Zeitarbeiter/Leiharbeiter werden es wieder am stärksten zu spüren bekommen, da sie mit Abstand die Flexibelsten sind. 2008 hat das leider bewiesen. Der einzige Trost ist, dass die Zeitarbeitsbranche auch am schnellsten wieder von einer Erholung profitieren wird.
BGH – Entscheidung und ihre Auswirkungen auf die Zeitarbeit
BGH – Entscheidung und ihre Auswirkungen auf die Zeitarbeitsbranche
Finden Sie die nötigen Informationen hier:
Der BGH hat gestern, am 09.12.2008, in einem Urteil (Aktenzeichen 2 BvL 1/07 ) die gekürzte Pendlerpauschale für verfassungswidrig erklärt. Somit ist die gekürzte Pendlerpauschale gekippt. worden. Der Bund muss nun die volle Kilometerpauschale für das Jahr 2007 auszahlen.
Die gekürzte Pendlerpauschale bedeutete, dass man als beruflich bedingter Pendler nur noch ab einer Entfernung von mehr als 21 Kilometer zum Arbeitsplatz, die Fahrtkosten zum Teil von der Steuer absetzen konnte. Die aktuell wieder geltende Regelung ist die alte Pendlerpauschale. Die alte Pendlerpauschale erlaubt dem Arbeitnehmer, dass er ab dem ersten Kilometer einen Pauschalbetrag von 30Cent für Fahrten zwischen seinem Wohnort und seiner Arbeitsstätte geltend machen kann. Diese Regelung wird voraussichtlich bis ins Jahr 2009 bestehen bleiben. Das Bundes Finanzministerium und Finanzminister Peer Steinbrück haben sich noch nicht eindeutig geäußert, wann eine Neuregelung erfolgen soll. Man geht aber von einer Neuregelung im Jahre 2010 aus.
Die Entscheidungsgründe sind so zusammen zufassen, dass das Ziel einer Konsolidierung des Bundeshaushalts mit Hilfe der gekürzten Pendlerpauschale erreicht werden kann, nicht ausreicht.
Die Zeitarbeit und die Auswirkungen der Entscheidung des BGH zur Pendlerpauschale:
Die Pendlerpauschale und die Zeitarbeit, gibt es einen Zusammenhang? Problematisch ist im Bereich der Zeitarbeit der Begriff der Arbeitsstätte, da ein Zeitarbeiter nicht bei seinem Arbeitgeber arbeitet sondern in dem Betrieb des Entleihers. Demnach muss man hier genauer hinsehen, um festzustellen, ob für die Zeitarbeit sich ein Vorteil oder Nachteil aus der Entscheidung ergibt.
Eine regelmäßige Arbeitsstätte hat der Beschäftigte in der Zeitarbeit häufig nicht, meist wechselt der Kunde häufig und somit der Einsatzort des Zeitarbeiters. Das häufige Wechseln ist für die einen ein Vorteil der Zeitarbeit und für andere ein Nachteil. Dies führt zu einer schwierigen Beurteilung, ob eine regelmäßige Arbeitsstätte vorliegt oder nicht. Auch gibt es viele Zeitarbeiter, die in einem dauerhaften Einsatz in einem Kundenunternehmen sind, für diesen Bereich der Zeitarbeit wäre eine Beurteilung möglicherweise einfacher. Nach der gekürzten Pendlerpauschale wären die Entfernungskilometer zwischen Wohnort und Arbeitsstätte erst ab dem 21.Kilometer für den Zeitarbeiter abzugsfähig gewesen, wenn man automatisch eine regelmäßige Arbeitsstätte bei der Zeitarbeit in einem Kundenunternehmen angenommen hätte. Jedoch hat dies der BFH ( Bundesfinanzgerichtshof ) in einem Urteil vom 10.07.2008 geklärt. Dort legt der BFH fest, dass der Einsatz in einem Kundenunternehmen generell kein regelmäßiger Arbeitsplatz ist gem. §9 II Satz 1 EStG. Damit hat der BFH eine Auswärtstätigkeit für den Bereich Zeitarbeit festgelegt.
Was bedeutet diese Entscheidung des BFH?
Im Bereich Zeitarbeit wird damit wie folgt verfahren. Bei Kundeneinsätzen in der Zeitarbeit liegt damit laut BFH eine Auswärtstätigkeit vor und die Fahrtkosten für die Fahrten zwischen Wohnort und Einsatzort des Zeitarbeiters sind vom ersten Kilometer an als Werbungskosten anzusehen bzw. steuerfrei.
Somit liegt hier ein Fall vor, in dem der Bereich der Zeitarbeit eindeutig, weil steuerfrei, der restlichen Arbeitswelt gegenüber im Vorteil liegt und die Entscheidung des BGH hat keine Auswirkungen auf den Bereich Zeitarbeit und seine übliche Handhabung der Problematik Fahrtkosten.
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Noch mehr Informationen zum Thema Zeitarbeit?
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Streben Sie wissenschaftliches Niveau an kann man nur empfehlen, Sie informieren sich weiter in Bibliotheken. Dort können Sie kostenlos Fachbücher ausleihen und lesen, aber auch Zeitschriften. Zur Erstellung des Downloads hat der Autor unter anderem seine Recherche in Bibliotheken durchgeführt, vor allem in www.bsb-muenchen.de, www.ub.uni-muenchen.de, www.biblio.tu-muenchen.de, http://www.muenchner-stadtbibliothek.de/page.php?pageid=80 und in der www.deutsches-museum.de/bibliothek/. Schauen Sie einfach mal auf diesen Links vorbei oder besser gehen Sie direkt in die Bibliotheken! Klar ist, dass es in jeder Stadt andere Bibliotheken gibt, jedoch gibt es solche.
Um den aktuellen Entwicklungen zu folgen auf dem Gebiet der Zeitarbeit und ebenfalls weitere Informationen zu erhalten können Sie auch einfach dem Blog von www.zeitarbeittransparent.de folgen unter http://www.zeitarbeittransparent.de/blog/. Oder den RSSfeed abonnieren unter http://www.zeitarbeittransparent.de/feed/rss/. Der RSSfeed informiert Sie über neue Blogeinträge.
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Hilft die Bundesregierung? Kurzarbeitergeld verlängert für 2009
Was unternimmt die Bundesregierung um die Zeitarbeiter zu unterstützen?
Die Bundesregierung hat beschlossen, die Bezugszeit des Kurzarbeitergeldes zu verlängern, von 12 auf 18 Monate. Diese Regelung soll ab 1.1.2009 gelten und für ein Jahr gelten. Hat ein/e Arbeitnehmer/-in einen Anspruch auf Kurzarbeiter in 2008, so bleibt es bei einer Bezugsfrist von 12 Monaten. Für das aktuelle Jahr geht man von ca. 73.000 Kurzarbeitern aus und für das Jahr 2009 rechnet man mit einem Anstieg auf ca. 160.000 Menschen in Kurzarbeit (vgl. Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung).
Was bringt Kurzarbeit dem Arbeitgeber und warum ist es auch für den Arbeitnehmer von Vorteil?
Für den Arbeitgeber ist es ein weiteres Instrument um flexibel auf die aktuelle Auftragslage reagieren zu können. Ist der Arbeitgeber von einem Auftragseinbruch betroffen, wie beispielsweise aktuell sehr viele durch die Wirtschaftskrise, kann der Arbeitgeber einen Teil oder seine gesamte Belegschaft in Kurzarbeit schicken. So kann der Arbeitgeber sich seine eingearbeitete Belegschaft erhalten und verliert kein Know-How in seinem Unternehmen.
Der Vorteil der Arbeitnehmer liegt offensichtlich darin, dass sie nicht in die Arbeitslosigkeit fallen und ihre Arbeitslosenversicherung in Anspruch nehmen müssen. Damit wird auch der Staat entlastet, da dieser nur das Kurzarbeitergeld auszahlen muss.
Somit können die betroffenen Arbeitnehmer ihren Arbeitsplatz behalten und vermeiden durch Kurzarbeit die Arbeitslosigkeit. Auch die oft dramatischen Folgen von Arbeitslosigkeit werden dadurch vermieden. Die Bundesregierung hilft die betroffenen Arbeitsplätze zu erhalten.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales denkt weiter darüber nach, die Zeit während der Kurzarbeit verstärkt für eine bezahlte Weiterbildung und Qualifizierung zum Vorteil der betroffenen Arbeitnehmer zu nutzen. Es wird hier auch über spezielle Regelungen für ältere Arbeitnehmer nachgedacht.
Lesen Sie zu grundlegenden Information über Zeitarbeit den Download von www.ZEITARBEITtransparent.de.
Aufgrund des aktuell hohen Informationsbedarfs bzgl. Kurzarbeit hat ZEITARBEITtransparent.de jetzt einen 16seitigen PDF-Download zum Thema Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld in das Angebot aufgenommen. Definition und alle Informationen zur Kurzarbeit sowie die Berechung von Kurzarbeitergeld werden in dem PDF-Download ausführlich und gut verständlich dargestellt. Ebenso wird das Transferkurzarbeitergelt besprochen.
Der sogenannte Klebeeffekt in der Zeitarbeit
Was versteht man unter Klebeeffekt? Und gibt es ihn wirklich?
Der sogenannte Klebeeffekt ist die Übernahme eines Zeitarbeiters in eine Festanstellung bei dem Unternehmen, welches ihn entliehen hat. Man hört oft von einer Übernahmequote in Höhe von 25%.
Wie hoch die tatsächliche Übernahmequote ist lässt sich nicht sagen. Eine Übernahme ist für einen Zeitarbeiter wünschenswert. Der Zeitarbeiter wird ein Festangestellter und somit ein vollwertiges Mitglied des ihn übernehmenden Unternehmens.
Es spricht jedoch einiges gegen eine Übernahme. Welche Gründe sprechen dagegen?
Zunächst einmal ist die Seite der Zeitarbeitsbetriebe zu betrachten. Für sie ist es nicht wünschenswert einen Angestellten zu verlieren, da sie in die Personalsuche und in die Vermittlung investiert haben, sowie möglicherweise in eine Aus – oder Fortbildung des Zeitarbeiters. Zudem verdient ein vermittelter Zeitarbeiter für die Zeitarbeitsfirma gutes Geld. Um sich diese Einnahmen zu sichern, verlangen viele Zeitarbeitsfirmen Provisionen für die Übernahme vom übernehmenden Unternehmen. Diese Provisionen können bis zu drei Monatsgehälter ausmachen.
Was spricht auf der Seite der Unternehmen gegen eine Übernahme?
Ganz klar ist der Hauptzweck der Zeitarbeit eine Flexibilisierung der Arbeitnehmerschaft. Warum sollte ein Unternehmen sich diese Flexibilisierung wieder zu Nichte machen durch eine Übernahme? Ein gewisser Flexibilisierungsgrad im Unternehmen ist bereits bei den meisten Unternehmen eingeplant und wird gehalten. Weiter besteht natürlich trotzdem die Möglichkeit, wenn das Unternehmen nachhaltig gewachsen ist und neue Planstellen schafft. Dann werden wohl auch die fälligen Provisionen an die Zeitarbeitsunternehmen gezahlt. Auch die Lohnstruktur eines Unternehmens wird durch Zeitarbeit nachhaltig gedrückt. Obwohl es die gesetzliche Verpflichtung zum EQUAL PAY (gleiche Arbeit, gleiche Bezahlung) gibt, lässt sich durch Zeitarbeit und mit Hilfe von Ausnahmeregelungen im Gesetz der Lohn drücken.
Überraschender Weise kann man von Zeitarbeitsunternehmen, welche keine Provisionen verlangen, vereinzelt hören, dass es Übernahmequoten bis zu 60% gibt.
Lesen Sie den Download zu den Grundlagen zur Zeitarbeit und den wichtigsten Tipps und Tricks von www.ZEITARBEITtransparent.de !
Eine weitere Gruppe zum interaktiven Austausch
ZEITARBEITtransparent möchte möglichst viele Menschen erreichen und setzt dazu auf aktive Gruppen in öffentlichen Netzwerken. Dort sind viele Menschen zu erreichen, die sich sonst nicht äußern würden zu dem Thema Zeitarbeit.
Aus diesem Grund hat www.ZEITARBEITtransparent.de auch auf www.myspace.com Gruppe eröffnet, um einen weiteren Platz zum Erfahrungsaustausch und zur Diskussion zu schaffen. Das Thema ist natürlich Zeitarbeit, Vor – und Nachteile, Erfahrungen, Tipps und Tricks. Die Gruppe findet ihr unter http://groups.myspace.com/zeitarbeittransparent. ZEITARBEITtransparent freut sich auch hier auf eine rege Teilnahme.
Lesen Sie auch den Blog zum Thema Zeitarbeit, Information, Informationen, Diskussion, Erfahrung, Leiharbeit, Zeitarbeitsfirma und jetzt neu Kurzarbeit, Kurzarbeitergeld, Kurzarbeitergeldtabelle, Berechnung, Transferkurzarbeitergeld, Transfergesellschaft, alles relevant in 2009 aufgrund der aktuellen Wirtschaftskrise.
