Tarifvertrag – Was ist das eigentlich?
In der Arbeitnehmerüberlassung überschlagen sich momentan die Ereignisse in Bezug auf Tarifverträge, Grund genug sich einmal damit zu beschäftigen, was eigentlich ein Tarifvertrag ist.
Tarifvertrag
In Deutschland ist der Tarifvertrag ein schriftlicher Vertrag zwischen den Tarifvertragsparteien. In Österreich wird er Kollektivvertrag und in der Schweiz Gesamtarbeitsvertrag genannt. In der sogenannten D-A-CH-Region gibt es überall Tarifverträge. Tarfivertragsparteien sind tariffähige Arbeitnehmer und tariffähige Arbeitgeber. Tariffähige Arbeitnehmer sind Gewerkschaften, z.B. DGB oder CGB. Tariffähige Arbeitgeber sind Arbeitgeberverbände, in der Zeitarbeit sind das beispielsweise der BZA und der iGZ e.V.. In Deutschland sind ca. 80% der Arbeitnehmer direkt oder indirekt durch einen Tarifvertrag geschützt.
Die Funktionen eines Tarifvertrages
Schutzfunktion
Die Funktion des Tarifvertrages ergibt sich aus den gesetzlichen Grundlagen, dem Tarifvertragsgesetz (TVG) und dem Grundgesetz (Art.9 GG). Der Gesetzgeber ist davon ausgegangen, dass der Arbeitnehmer grundsätzlich der Schwächer ist in der Verhandlung seines Arbeitsvertrages mit dem Arbeitgeber. Um diese Schwäche auszugleichen, kommt dem Tarifvertrag eine Schutzfunktion gegenüber dem einzelnen Arbeitnehmer zu. Mit Hilfe der Gewerkschaft als Arbeitnehmervertreter soll ein Gleichgewicht der Kräfte hergestellt werden. Innerhalb der Tarifverhandlung besteht dieser Schutzanspruch nicht mehr, beide Tarifparteien werden gleich behandelt.
Verteilungsfunktion
Über einen Tarifvertrag wird der gesamtwirtschaftliche Überschuß an den Arbeitnehmer verteilt, durch Lohnerhöhungen oder andere Vergünstigungen wie z.B. Erhöhung des Urlaubsgeldes, Weihnachtsgeldes, 13.Monatsgehalt oder andere Leistungen.
Gestaltungsfunktion
Der Tarifvertrag ermöglicht auch eine Gestaltung des Arbeitsverhältnisse bzw. der Arbeitsbedingungen, da Arbeitszeit, Kündigungsfristen und ähnliches geregelt werden können.
Orientierungsfunktion
Einzelne Tarifabschlüsse haben Orientierungswirkung für die Arbeitnehmer, da sie erkennen können, wieviel ihre Arbeit Wert ist. Für andere Branchen ist ebenfalls eine Orientierungsfunktion gegeben, da sich deren Arbeitnehmer an den Abschlüssen orientieren können.
Vorteile für Arbeitgeber
Für Arbeitgeber ergeben sich ebenfalls Vorteile aus einem Tarifvertrag, da sie nicht mehr jeden Arbeitsvertrag individuell aushandeln müssen und so entsteht Planbarkeit und Sicherheit.
Es gibt verschiedene Tarifverträge, wie Mantel-, Rahmentarifvertrag, Flächen-, Verbandstarifvertrag und Firmen-, bzw. Haustarifverträge. Weiter gibt es auch Lohn-, Entgelt-, oder Gehaltstarifverträge. Deutschlandweit üblich sind Verbands-, bzw. Flächentarifverträge. Betriebsvereinbarungen gehören nicht zur Gruppe der Tarifverträge. In der Zeitarbeitsbranche handelt es sich um einen Branchentarifvertrag, der zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden abgeschlossen wird. Ein Tarifvertrag regelt auch die Mittel eines Arbeitskampfes. Die Gültigkeitsdauer eines Tarifvertrages wird jedes Mal neu festgelegt. Ein Tarifvertrag gibt den Vertragsparteien einen Anspruch auf Durchsetzung der Vereinbarungen, d.h. dem einzelnen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Abweichungen von einem gültigen Tarifvertrag sind lediglich möglich, wenn eine sogenannte Öffnungsklausel vorliegt.
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Image Zeitarbeit, Leiharbeit, AüG
ZEITARBEITtransparent.de beschäftigt sich mit Zeitarbeit, Leiharbeit und Arbeitnehmerüberlassung, kurz AüG. Diese Branche hat schon von Beginn an mit einem schlechtem Ruf zu kämpfen, sie steht für Sozialabbau, berufliche Unsicherheit, Ausbeutung, Abzocke. In letzter Zeit wurde sogar über die Daseinsberechtigung der Arbeitnehmerüberlassung diskutiert.
Warum hat sich der schlechte Ruf der Zeitarbeitsbranche derart manifestiert?
Zunächst regelte das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz 1972 die gewerbsmäßige Überlassung von Arbeitnehmern durch Verleihunternehmen, hauptsächlich mit dem Ziel soziale Sicherheit für den Zeitarbeitnehmer zu gewährleisten und einen angemessenen Schutz vor Ausbeutung in der Zeitarbeit zu bieten. Demnach sollte es eigentlich unmöglich sein sich einen derart schlechten Ruf zu erarbeiten. Doch schon diese Zielsetzung spricht eine deutliche Sprache.
Mit den Hartz I Regelungen und dem Gesetz für moderne Dienstleitungen am Arbeitsmarkt wurde das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AüG) nachhaltig geändert. Es wurden wesentliche Schutzbestimmungen für den Zeitarbeitnehmer gestrichen. Gestrichen wurde unter anderem das besondere Befristungsverbot, das Synchronisationsverbot, das Wiedereinstellungsverbot und die Beschränkung der Überlassungsdauer auf höchstens zwei Jahre. Nach diesen Streichungen entwickelte sich die Zeitarbeitsbranche zu einem sogenannten Jobmotor und erlebte einen ungeahnten Boom. Arbeitsmarktpolitisch war diese Entwicklung gewollt und der schlechte Ruf der Branche damit zementiert.
Die Streichungen von Schutzbestimmungen wurden durch das sogenannte Equal-Pay und Equal-Treatment ersetzt.
Aufbruch zu besserer Zeitarbeit?
Durch Tarfiverträge versucht die Zeitarbeitbranche nun ihren Ruf zu verbessern. Gewerkschaften und Verbände der Zeitarbeitsfirmen (BZA und iGz) arbeiten an einem neuen Image für die Leiharbeit. Das Instrument des Tarifvertrages wird nun eventuell zu Gunsten der Arbeitnehmer eingesetzt. Zu Beginn wurden Tarifverträge in der Arbeitnehmerüberlassung dazu eingesetzt, die geltenden Regelungen wie Equal-Pay und Equal-Treatment zu unterlaufen. Aktuell gibt es neue Tarifverträge der CGB (Christlicher Gewerkschaftsbund Deutschland) und des DGB (Deutscher Gewerkschaftsbund). Beide enthalten Regelungen die sich konkret auf die in letzter Zeit angeprangerten Mißstände in der Arbeitnehmerüberlassung beziehen, ein Verbot der konzerninternen Arbeitsnehmerüberlassung (u.a. Schlecker-Meniar-Fall) und eine Mindestlohnvereinbarungen (Anti-Dumping-Lohn-Klausel; Mindestlohndiskussion), sowie ein Lohnerhöhung (schlechte Bezahlung) für Zeitarbeitnehmer in den nächsten Jahren.
Die Wirkung der neuen Tarifverträge muss sich erst noch zeigen. Mit den neuen Regelungen könnte eine Verbesserung des Images der Zeitarbeit möglich sein.
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