Kurzarbeit – Verlängerung auf 24 Monate
Heute wurde in den Medien bekannt, dass eine Verlängerung der Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes auf 24 Monate durch die Bundesregierung kurz vor der Umsetzung steht.
Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung damit?
Massenentlassungen verhindern
Generell will die Bundesregierung Massenentlassungen verhindern und sieht in dem Instrument der Kurzarbeit ein wirksames Werkzeug. Seit Beginn des Jahres 2009 haben die deutschen Unternehmen das Werkzeug Kurzarbeit sehr stark eingesetzt. Die Bundesagentur für Arbeit meldet über 1,7Mio Anträge seit Jahresbeginn.
Sozialbeiträge übernehmen
Konkret will man mit einer Entlastung der Arbeitgeber bei den Sozialbeiträgen die Arbeitnehmer und die Arbeitgeber unterstützen. Die Bundesagentur für Arbeit soll ab dem siebten Monat die Sozialbeiträge, die auf die Kurzarbeiter entfallen, komplett übernehmen. Diese Übernahme der Sozialbeiträge ist angeblich an keinerlei Bedingungen geknüpft. Nur für die ersten sechs Monate soll es bei der alten Regelung bleiben, eine komplette Übernahme der Sozialbeiträge kommt danach nur in Betracht, wenn der Arbeitnehmer an einer Weiterqualifikation teilnimmt.
Verlängerung auf 24 Monate
Diese Verlängerung der Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes soll den Unternehmen einen größeren Planungshorizont in Bezug auf ihre Angestellten in der aktuellen Wirtschaftskrise geben und die Wirkung der sofortigen Senkung der Personalkosten durch den Einsatz von Kurzarbeit verlängern. Man will eine Alternative zu Entlassungen bieten und gleichzeitig an die Solidarität der Unternehmen appellieren, in der Krise zu ihren Angestellten zu stehen.
Die Kosten der Verlängerung
Durch den starken Einsatz des Instruments der Kurzarbeit in deutschen Unternehmen sind die Kosten für die Kurzarbeit, die von der Bundesagentur für Arbeit zu tragen sind, ebenso stark angestiegen. Die Verlängerung der Bezugsdauer auf 24 Monate und das Angebot der vollständigen Übernahme der Sozialbeiträge werden die Kosten nochmals erhöhen. Die Bundesagentur für Arbeit muss ihren Etat vollständig ausschöpfen und kann danach auf eine Finanzierung des Bundes zurückgreifen.
Weitere Informationen zum Thema Kurzarbeit in Deutschland lesen Sie bitte in den folgenden Blogartikeln nach:
- http://www.zeitarbeittransparent.de/2008/12/04/hilft-die-bundesregierung-kurzarbeitergeld-verlangert-fur-2009/
- http://www.zeitarbeittransparent.de/2009/03/16/kurzarbeit-2009/
- http://www.zeitarbeittransparent.de/2009/04/08/kurzarbeit-2009-hoher-schneller-weiter/
- http://www.zeitarbeittransparent.de/2009/04/14/transferkurzarbeit-2009-die-transfergesellschaft/
Transferkurzarbeit 2009 – die Transfergesellschaft
Transfergesellschaft
Eine Transfergesellschaft ist eine eigene Firma, die gegründet wird, damit Angestellte eines Unternehmens sozialverträglich in neue Beschäftigungsverhältnisse vermittelt werden können. Durch die Transfergesellschaft können Kündigungen vermieden werden und der Arbeitnehmer kann ein Jahr „weiter arbeiten” bzw. sich gezielt für eine Vermittlung an einen neuen Arbeitgeber weiterbilden. Auf jeden Fall wird der Beginn der Arbeitslosigkeit um ein Jahr nach hinten verschoben, ohne die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes zu beeinflussen.
Was passiert genau in einer Transfergesellschaft?
Zunächst einmal ist der Wechsel in eine Transfergesellschaft freiwillig für den Arbeitnehmer, er unterzeichnet einen sogenannten Aufhebungsvertrag mit seinem bisherigen Arbeitgeber und einen befristeten Arbeitsvertrag (12Monate) mit der Transfergesellschaft. Die Transfergesellschaft ist meist auf ein Jahr beschränkt, in diesem Zeitraum versucht die Transfergesellschaft folgendes zu erreichen:
- Profiling der Transferkurzarbeiter (üblicherweise schon vor Eintritt in Transfergesellschaft),
- Qualifizierung der Transferkurzarbeiter mit dem Ziel die Vermittlungschancen zu erhöhen,
- Vermittlung der Transferkurzarbeiter in neue Beschäftigungsverhältnisse.
Die Transfergesellschaft wird in enger Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit errichtet und zudem werden oft professionelle Betreiber von Transfergesellschaften hinzugezogen.
Wie ist die Bezahlung?
Sie erfolgt über das sogenannte Transferkurzarbeitergeld. Die Bundesagentur für Arbeit zahlt das Transferkurzarbeitergeld auf Antrag der Transfergesellschaft aus. Sozialversicherungsrechtlich besteht weiterhin ein Beschäftigungsverhältnis und die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes wird nicht gekürzt durch den Bezug von Transferkurzarbeitergeld. Die Höhe des Transferkurzarbeitergeldes orientiert sich an der Höhe des Kurzarbeitergeldes und beträgt ca. 60% bei Kinderlosen und ca.67% bei Eltern vom Bruttolohn. Sehr oft wird jedoch dieser Betrag auf 80 -100% vom entlassenden Unternehmen aufgestockt, um den Angestellten einen Anreiz für einen Wechsel zu geben.
Welche Vorteile hat das Unternehmen?
Ein Unternehmen muss Mitarbeiter entlassen und entscheidet sich eine Transfergesellschaft zu gründen, warum:
- durch den freiwilligen Wechsel der Arbeitnehmer in die Transfergesellschaft, sind keine Kündigungsfristen zu beachten,
- es drohen keine Kündigungsschutzklagen, sowie keine bilanziellen Anpassungen aufgrund von Prozessrisiken,
- keine weitere Lohnzahlungen an die Arbeitnehmer, die wechseln,
- verbesserte Liquidität,
- bessere Kalkulierbarkeit der Kosten für die Entlassungen,
- der größte Vorteil ist jedoch, dass die Arbeitnehmer, die freiwillig übertreten in die Transfergesellschaft, nicht in der Statistik des Unternehmens über entlassene Mitarbeiter auftauchen, dadurch entsteht ein großer Imagegewinn.
Aus diesen Gründen sind Transfergesellschaften bei Unternehmen, die gezwungen sind Personal abzubauen sehr beliebt.
Welche Vorteile hat der Arbeitnehmer?
Warum lohnt es sich ein Transferkurzarbeiter im Jahr 2009 zu werden?
- die notwendige berufliche Neuorientierung wird von Profis begleitet,
- Weiterbildungsmaßnahmen werden von der Transfergesellschaft finanziert bzw. hilft diese dabei,
- weiterhin besteht die Möglichkeit der Teilnahme an betrieblichen Weiterqualifikationsmaßnahmen der ursprünglichen Betriebes,
- Probearbeit bei potentiellen neuen Arbeitgebern möglich,
- Bewerbung aus einer Festanstellung heraus,
- der Bezug von Transferkurzarbeitsgeld vermeidet tatsächliche Arbeitslosigkeit,
- der Bezug von Transferkurzarbeitsgeld ist auf 12 Monate beschränkt,
- keine Unterbrechung der Einzahlung in die Rentenversicherung.
Der Eintritt bzw. der Wechsel in eine Transfergesellschaft hat Vorteile, allerdings verliert man seinen Arbeitsplatz. Das ist nicht einfach, aber in einer Transfergesellschaft bieten sich die Möglichkeiten, aus dieser schwierigen Situation das Beste zu machen. Die strukturelle Kurzarbeit, wie die Transferkurzarbeit auch genannt wird hat ihre Berechtigung und ist der Schritt, der nach der Kurzarbeit kommen wird, wenn die Unternehmen weiterhin kein Ende der Wirtschaftskrise sehen. Auch wenn möglicherweise dieser Schritt erneut durch eine Verlängerung der Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes von 18 auf 24 Monate nach hinten verschoben wurde.
Alle wichtigen Informationen zu Transferkurzarbeit im PDF-Download zu Kurzarbeit enthalten!
Kurzarbeit 2009
Kurzarbeit im Unternehmen, 2009
Kurzarbeit ist aktuell in vieler Munde und in manchen Betrieben bereits eingeführt beziehungsweise stehen viele Betriebe kurz davor. Den Informationsbedarf zum Thema Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld sowie Transferkurzarbeitergeld will ZEITARBEITtransparent.de mit dem neuen 16seitigen PDF-Download zum Thema Kurzarbeit decken. Der PDF-Download wendet sich an alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen. Lesen Sie auch den Blogartikel http://www.zeitarbeittransparent.de/2008/12/04/hilft-die-bundesregierung-kurzarbeitergeld-verlangert-fur-2009/.
Was ist Kurzarbeit?
Kurzarbeit ist ähnlich der Zeitarbeit/Leiharbeit ein Flexibilisierungsinstrument bezüglich der Belegschaft eines Unternehmens. Kurzarbeit ist auch möglich im Bereich der Zeitarbeit/Leiharbeit. Dieser Blogartikel wendet sich allerding an alle Angestellten, die Informationen zu Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld suchen.
Mit diesem Instrument lassen sich kurzfristige Auftragseinbrüche flexibel durchstehen und Kosten können entsprechend reduziert werden. In der aktuellen Wirtschaftskrise wird dieses Instrument auf breiter Front angewandt. Warum?
Welche Vorteile bietet Kurzarbeit dem Unternehmen?
Die Gründe warum viele Unternehmen in Deutschland momentan auf dieses Instrument der Personalpolitik zurückgreifen:
- Durch die Kurzarbeit können kurzfristig die Personalkosten gesenkt werden. Das Kurzarbeitergeld wird vom Staat, genauer gesagt von der Agentur für Arbeit bezahlt. So wird das Unternehmen entlastet.
- Zudem kann bei einer Verbesserung der Auftragslage der Arbeitgeber die Arbeitszeit schnell anpassen und schließlich wieder zur normalen Arbeitszeit zurückkehren. Der Arbeitgeber kann Ausfallzeiten durch fehlendes Personal wie bei Entlassungen üblich vermeiden. Die Belegschaft bleibt als Team zusammen, die Struktur der Belegschaft wird erhalten, da es nur zu einem Arbeitsausfall allerdings nicht zu Entlassungen kommt. Somit ist ein erneutes „Teambuilding” und der Neuaufbau einer Belegschaftsstruktur nicht notwendig.
- Der größte Vorteil von Kurzarbeit für ein Unternehmen ist jedoch, dass Know-How und wichtige Kompetenzen der Belegschaft nicht verlorengehen und noch besser sofort abrufbar bei einer positiven Veränderung der Auftragslage zur Verfügung stehen. Auch die hohen Kosten für neues Personal entfallen, da weder neues Personal gesucht noch eingearbeitet werden muss.
- Häufig wird als Vorteil der Kurzarbeit auch genannt, dass man die Zeit der Kurzarbeit zur Qualifizierung des Personals nutzen kann. Unter dem Gesichtspunkt des Fachkräftemangels in Deutschland ein gutes Argument, jedoch oft für Unternehmen nicht ausschlaggebend, da eine Weiterqualifizierung des Personals eher zu Unruhe in der Belegschaft führt, da nach einer Weiterqualifizierung auch eine Weiterentwicklung des Personals ansteht, was allerdings in vielen Unternehmen nicht möglich ist. Der Fachkräftemangel wirkt sich eher auf neugeschaffene Stellen aus, nicht auf bestehende.
- Die rasche Senkung der Personalkosten durch Kurzarbeit kommt wie folgt zustande, wird ein Arbeitnehmer gekündigt, hat er noch während der Kündigungsfrist Anspruch auf das volle Gehalt, unabhängig davon ob er noch tatsächlich beschäftigt ist oder nicht, d.h. es ist fraglich, ob der Arbeitnehmer noch Leistung für das Unternehmen bringt. Durch Kurzarbeit entfallen diese Kosten und der Arbeitnehmer arbeitet weiter für das Unternehmen.
- Arbeitsrechtliche Streitigkeiten im großen Stil lassen sich durch die Kurzarbeit ebenfalls vermeiden, da die Arbeitsverhältnisse bestehen bleiben.
- Ein weiterer Vorteil der Kurzarbeit ist, die Agentur für Arbeit übernimmt 50% der Sozialabgaben auf das Kurzarbeitergeld und 100% der Sozialversicherungsbeiträge während Qualifizierungsmaßnahmen.
- Möglicherweise kann ein Unternehmen tatsächlich die Zeit der Kurzarbeit durch gezielte Qualifizierungsmaßnahmen und Weiterbildung der Belegschaft nutzen um sich zu stärken und die Belegschaft erneut zu motivieren. Dies könnte zu neuer Innovationskraft im Unternehmen führen und zu Wettbewerbsvorteilen gegenüber Konkurrenten.
Jahresrückblick auf 2008 – Zeitarbeit
Was ist passiert in 2008?
Weltwirtschaftskrise, Finanzkrise, Bankenkrise, Massenentlassungen usw., dass waren die leider Stichworte in 2008.
Wie hat sich das alles auf die Zeitarbeitsbranche ausgewirkt?
Leider genauso wie es von dem Flexibilisierungsinstrument Zeitarbeit erwartet, es wurden von heute auf morgen Tausende entlassen, mittlerweile geht man schon von 100.000 entlassenen Zeitarbeitern/Leiharbeitern aus in Deutschland.
Wie kann es sein, dass eine Branche wie die Zeitarbeit von heute auf morgen zigtausende entlässt, obwohl in den letzten Jahren satte Gewinne gemacht wurden?
Darauf kann man im Stil der Wirtschaft und Politik antworten und sagen, es liegt an den geänderten Rahmenbedingungen. Konkreter werden diese Aussagen selten.
Rein technisch liegt es daran, dass die Zeitarbeit genau für solch einen Krisenfall von der deutschen Regierung mit den entsprechenden Gesetzen unterstützt wird. Man hat u.a. das sogenannte Synchronisierungsverbot aufgehoben, es hatte den Zeitarbeitsunternehmen verboten die Zeitarbeiter direkt nach Ende ihrer Ausleihzeit zu entlassen. Die Zeitarbeit sollte das Flexibilisierungsinstrument des Arbeitsmarktes sein. Nun hat sich gezeigt wie erfolgreich man war, 100.000 Entlassene im Bereich Zeitarbeit letztes Jahr nach letzten Schätzungen.
Ausblick 2009
Zumindest werden jetzt vereinzelt Stimmen laut, die eine andere Handhabung der Zeitarbeit fordern und beispielsweise die Wiedereinführung des Synchronisierungsverbotes verlangen. Man will es den Zeitarbeitsunternehmen nicht so leicht machen sich aus der Verantwortung zu stehlen. Die Zeitarbeitsunternehmen haben die Gewinne gemacht und nun schieben sie die Zeitarbeiter dem Staat in Form von Arbeitslosen oder gar Hartz IV-Empfängern zu. Vorschläge gehen in Richtung Kurzarbeitergeld und Qualifikation während der Zeit, in der keine Ausleihe möglich ist. Allerdings muss der Staat auch hier kräftig in die Tasche greifen. Es wurde bereits das Kurzarbeitergeld verlängert für 2009, siehe http://www.zeitarbeittransparent.de/2008/12/04/hilft-die-bundesregierung-kurzarbeitergeld-verlangert-fur-2009/.
Trotz allem sieht es momentan für die Wirtschaft düster aus und die Zeitarbeiter/Leiharbeiter werden es wieder am stärksten zu spüren bekommen, da sie mit Abstand die Flexibelsten sind. 2008 hat das leider bewiesen. Der einzige Trost ist, dass die Zeitarbeitsbranche auch am schnellsten wieder von einer Erholung profitieren wird.
BGH – Entscheidung und ihre Auswirkungen auf die Zeitarbeit
BGH – Entscheidung und ihre Auswirkungen auf die Zeitarbeitsbranche
Finden Sie die nötigen Informationen hier:
Der BGH hat gestern, am 09.12.2008, in einem Urteil (Aktenzeichen 2 BvL 1/07 ) die gekürzte Pendlerpauschale für verfassungswidrig erklärt. Somit ist die gekürzte Pendlerpauschale gekippt. worden. Der Bund muss nun die volle Kilometerpauschale für das Jahr 2007 auszahlen.
Die gekürzte Pendlerpauschale bedeutete, dass man als beruflich bedingter Pendler nur noch ab einer Entfernung von mehr als 21 Kilometer zum Arbeitsplatz, die Fahrtkosten zum Teil von der Steuer absetzen konnte. Die aktuell wieder geltende Regelung ist die alte Pendlerpauschale. Die alte Pendlerpauschale erlaubt dem Arbeitnehmer, dass er ab dem ersten Kilometer einen Pauschalbetrag von 30Cent für Fahrten zwischen seinem Wohnort und seiner Arbeitsstätte geltend machen kann. Diese Regelung wird voraussichtlich bis ins Jahr 2009 bestehen bleiben. Das Bundes Finanzministerium und Finanzminister Peer Steinbrück haben sich noch nicht eindeutig geäußert, wann eine Neuregelung erfolgen soll. Man geht aber von einer Neuregelung im Jahre 2010 aus.
Die Entscheidungsgründe sind so zusammen zufassen, dass das Ziel einer Konsolidierung des Bundeshaushalts mit Hilfe der gekürzten Pendlerpauschale erreicht werden kann, nicht ausreicht.
Die Zeitarbeit und die Auswirkungen der Entscheidung des BGH zur Pendlerpauschale:
Die Pendlerpauschale und die Zeitarbeit, gibt es einen Zusammenhang? Problematisch ist im Bereich der Zeitarbeit der Begriff der Arbeitsstätte, da ein Zeitarbeiter nicht bei seinem Arbeitgeber arbeitet sondern in dem Betrieb des Entleihers. Demnach muss man hier genauer hinsehen, um festzustellen, ob für die Zeitarbeit sich ein Vorteil oder Nachteil aus der Entscheidung ergibt.
Eine regelmäßige Arbeitsstätte hat der Beschäftigte in der Zeitarbeit häufig nicht, meist wechselt der Kunde häufig und somit der Einsatzort des Zeitarbeiters. Das häufige Wechseln ist für die einen ein Vorteil der Zeitarbeit und für andere ein Nachteil. Dies führt zu einer schwierigen Beurteilung, ob eine regelmäßige Arbeitsstätte vorliegt oder nicht. Auch gibt es viele Zeitarbeiter, die in einem dauerhaften Einsatz in einem Kundenunternehmen sind, für diesen Bereich der Zeitarbeit wäre eine Beurteilung möglicherweise einfacher. Nach der gekürzten Pendlerpauschale wären die Entfernungskilometer zwischen Wohnort und Arbeitsstätte erst ab dem 21.Kilometer für den Zeitarbeiter abzugsfähig gewesen, wenn man automatisch eine regelmäßige Arbeitsstätte bei der Zeitarbeit in einem Kundenunternehmen angenommen hätte. Jedoch hat dies der BFH ( Bundesfinanzgerichtshof ) in einem Urteil vom 10.07.2008 geklärt. Dort legt der BFH fest, dass der Einsatz in einem Kundenunternehmen generell kein regelmäßiger Arbeitsplatz ist gem. §9 II Satz 1 EStG. Damit hat der BFH eine Auswärtstätigkeit für den Bereich Zeitarbeit festgelegt.
Was bedeutet diese Entscheidung des BFH?
Im Bereich Zeitarbeit wird damit wie folgt verfahren. Bei Kundeneinsätzen in der Zeitarbeit liegt damit laut BFH eine Auswärtstätigkeit vor und die Fahrtkosten für die Fahrten zwischen Wohnort und Einsatzort des Zeitarbeiters sind vom ersten Kilometer an als Werbungskosten anzusehen bzw. steuerfrei.
Somit liegt hier ein Fall vor, in dem der Bereich der Zeitarbeit eindeutig, weil steuerfrei, der restlichen Arbeitswelt gegenüber im Vorteil liegt und die Entscheidung des BGH hat keine Auswirkungen auf den Bereich Zeitarbeit und seine übliche Handhabung der Problematik Fahrtkosten.
www.ZEITARBEITtransparent.de stellt Ihnen Informationen zur Zeitarbeit zur Verfügung und der Blog www.ZEITARBEITtransparent.de/blog/ stellt die neuesten Entwicklungen im Bereich Zeitarbeit dar, sowie die Vorteile und Nachteile der Zeitarbeit.
Noch mehr Informationen zum Thema Zeitarbeit?
Wie und wo können Sie sich noch mehr Informationen zum Thema Zeitarbeit finden?
Sie haben den Download von www.ZEITARBEITtransparent.de bereits gelesen und möchten sich noch tiefergehend mit dem Thema Zeitarbeit, Vorteile und Nachteile der Zeitarbeit, Erfahrungen mit Zeitarbeit beschäftigen.
Wie und wo geht das?
Da Sie nun schon fast wissenschaftliches Niveau anstreben, können Sie dass in folgenden Zeitschriften und Magazinen; www.sueddeutschezeitung.de, www.diezeit.de, www.ftd.de, www.spiegel.de, www.brandeins.de, www.capital.de, www.manager-magazin.de.
Streben Sie wissenschaftliches Niveau an kann man nur empfehlen, Sie informieren sich weiter in Bibliotheken. Dort können Sie kostenlos Fachbücher ausleihen und lesen, aber auch Zeitschriften. Zur Erstellung des Downloads hat der Autor unter anderem seine Recherche in Bibliotheken durchgeführt, vor allem in www.bsb-muenchen.de, www.ub.uni-muenchen.de, www.biblio.tu-muenchen.de, http://www.muenchner-stadtbibliothek.de/page.php?pageid=80 und in der www.deutsches-museum.de/bibliothek/. Schauen Sie einfach mal auf diesen Links vorbei oder besser gehen Sie direkt in die Bibliotheken! Klar ist, dass es in jeder Stadt andere Bibliotheken gibt, jedoch gibt es solche.
Um den aktuellen Entwicklungen zu folgen auf dem Gebiet der Zeitarbeit und ebenfalls weitere Informationen zu erhalten können Sie auch einfach dem Blog von www.zeitarbeittransparent.de folgen unter http://www.zeitarbeittransparent.de/blog/. Oder den RSSfeed abonnieren unter http://www.zeitarbeittransparent.de/feed/rss/. Der RSSfeed informiert Sie über neue Blogeinträge.
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Hilft die Bundesregierung? Kurzarbeitergeld verlängert für 2009
Was unternimmt die Bundesregierung um die Zeitarbeiter zu unterstützen?
Die Bundesregierung hat beschlossen, die Bezugszeit des Kurzarbeitergeldes zu verlängern, von 12 auf 18 Monate. Diese Regelung soll ab 1.1.2009 gelten und für ein Jahr gelten. Hat ein/e Arbeitnehmer/-in einen Anspruch auf Kurzarbeiter in 2008, so bleibt es bei einer Bezugsfrist von 12 Monaten. Für das aktuelle Jahr geht man von ca. 73.000 Kurzarbeitern aus und für das Jahr 2009 rechnet man mit einem Anstieg auf ca. 160.000 Menschen in Kurzarbeit (vgl. Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung).
Was bringt Kurzarbeit dem Arbeitgeber und warum ist es auch für den Arbeitnehmer von Vorteil?
Für den Arbeitgeber ist es ein weiteres Instrument um flexibel auf die aktuelle Auftragslage reagieren zu können. Ist der Arbeitgeber von einem Auftragseinbruch betroffen, wie beispielsweise aktuell sehr viele durch die Wirtschaftskrise, kann der Arbeitgeber einen Teil oder seine gesamte Belegschaft in Kurzarbeit schicken. So kann der Arbeitgeber sich seine eingearbeitete Belegschaft erhalten und verliert kein Know-How in seinem Unternehmen.
Der Vorteil der Arbeitnehmer liegt offensichtlich darin, dass sie nicht in die Arbeitslosigkeit fallen und ihre Arbeitslosenversicherung in Anspruch nehmen müssen. Damit wird auch der Staat entlastet, da dieser nur das Kurzarbeitergeld auszahlen muss.
Somit können die betroffenen Arbeitnehmer ihren Arbeitsplatz behalten und vermeiden durch Kurzarbeit die Arbeitslosigkeit. Auch die oft dramatischen Folgen von Arbeitslosigkeit werden dadurch vermieden. Die Bundesregierung hilft die betroffenen Arbeitsplätze zu erhalten.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales denkt weiter darüber nach, die Zeit während der Kurzarbeit verstärkt für eine bezahlte Weiterbildung und Qualifizierung zum Vorteil der betroffenen Arbeitnehmer zu nutzen. Es wird hier auch über spezielle Regelungen für ältere Arbeitnehmer nachgedacht.
Lesen Sie zu grundlegenden Information über Zeitarbeit den Download von www.ZEITARBEITtransparent.de.
Aufgrund des aktuell hohen Informationsbedarfs bzgl. Kurzarbeit hat ZEITARBEITtransparent.de jetzt einen 16seitigen PDF-Download zum Thema Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld in das Angebot aufgenommen. Definition und alle Informationen zur Kurzarbeit sowie die Berechung von Kurzarbeitergeld werden in dem PDF-Download ausführlich und gut verständlich dargestellt. Ebenso wird das Transferkurzarbeitergelt besprochen.
Eine weitere Gruppe zum interaktiven Austausch
ZEITARBEITtransparent möchte möglichst viele Menschen erreichen und setzt dazu auf aktive Gruppen in öffentlichen Netzwerken. Dort sind viele Menschen zu erreichen, die sich sonst nicht äußern würden zu dem Thema Zeitarbeit.
Aus diesem Grund hat www.ZEITARBEITtransparent.de auch auf www.myspace.com Gruppe eröffnet, um einen weiteren Platz zum Erfahrungsaustausch und zur Diskussion zu schaffen. Das Thema ist natürlich Zeitarbeit, Vor – und Nachteile, Erfahrungen, Tipps und Tricks. Die Gruppe findet ihr unter http://groups.myspace.com/zeitarbeittransparent. ZEITARBEITtransparent freut sich auch hier auf eine rege Teilnahme.
Lesen Sie auch den Blog zum Thema Zeitarbeit, Information, Informationen, Diskussion, Erfahrung, Leiharbeit, Zeitarbeitsfirma und jetzt neu Kurzarbeit, Kurzarbeitergeld, Kurzarbeitergeldtabelle, Berechnung, Transferkurzarbeitergeld, Transfergesellschaft, alles relevant in 2009 aufgrund der aktuellen Wirtschaftskrise.
www.ZEITARBEITtransparent.de
Jetzt finden Sie www.ZEITARBEITtransparent.de auch auf www.facebook.com mit einem eigenen Profil, http://de-de.facebook.com/profile.php?id=1584507076&ref=nf . Dort haben wir für Sie eine eigene Gruppe gegründet mit der Möglichkeit zu diskutieren und sich mit anderen Mitgliedern der Gruppe auszutauschen. Die Gruppe finden Sie unter http://www.facebook.com/home.php?ref=home#/group.php?gid=37534498233&ref=mf . Erfahrungen sowie Tipps und Tricks rund um das Thema Zeitarbeit lassen sich in guter Atmosphäre besser besprechen. Schauen Sie mal rein.
