Image Zeitarbeit, Leiharbeit, AüG

March 10, 2010 by admin · 5 Comments
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ZEITARBEITtransparent.de beschäftigt sich mit Zeitarbeit, Leiharbeit und Arbeitnehmerüberlassung, kurz AüG. Diese Branche hat schon von Beginn an mit einem schlechtem Ruf zu kämpfen, sie steht für Sozialabbau, berufliche Unsicherheit, Ausbeutung, Abzocke. In letzter Zeit wurde sogar über die Daseinsberechtigung der Arbeitnehmerüberlassung diskutiert.

Warum hat sich der schlechte Ruf der Zeitarbeitsbranche derart manifestiert?

Zunächst regelte das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz 1972 die gewerbsmäßige Überlassung von Arbeitnehmern durch Verleihunternehmen, hauptsächlich mit dem Ziel soziale Sicherheit für den Zeitarbeitnehmer zu gewährleisten und einen angemessenen Schutz vor Ausbeutung in der Zeitarbeit zu bieten. Demnach sollte es eigentlich unmöglich sein sich einen derart schlechten Ruf zu erarbeiten. Doch schon diese Zielsetzung spricht eine deutliche Sprache.
Mit den Hartz I Regelungen und dem Gesetz für moderne Dienstleitungen am Arbeitsmarkt wurde das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AüG) nachhaltig geändert. Es wurden wesentliche Schutzbestimmungen für den Zeitarbeitnehmer gestrichen. Gestrichen wurde unter anderem das besondere Befristungsverbot, das Synchronisationsverbot, das Wiedereinstellungsverbot und die Beschränkung der Überlassungsdauer auf höchstens zwei Jahre. Nach diesen Streichungen entwickelte sich die Zeitarbeitsbranche zu einem sogenannten Jobmotor und erlebte einen ungeahnten Boom. Arbeitsmarktpolitisch war diese Entwicklung gewollt und der schlechte Ruf der Branche damit zementiert.

Die Streichungen von Schutzbestimmungen wurden durch das sogenannte Equal-Pay und Equal-Treatment ersetzt.

Aufbruch zu besserer Zeitarbeit?

Durch Tarfiverträge versucht die Zeitarbeitbranche nun ihren Ruf zu verbessern. Gewerkschaften und Verbände der Zeitarbeitsfirmen (BZA und iGz) arbeiten an einem neuen Image für die Leiharbeit. Das Instrument des Tarifvertrages wird nun eventuell zu Gunsten der Arbeitnehmer eingesetzt. Zu Beginn wurden Tarifverträge in der Arbeitnehmerüberlassung dazu eingesetzt, die geltenden Regelungen wie Equal-Pay und Equal-Treatment zu unterlaufen. Aktuell gibt es neue Tarifverträge der CGB (Christlicher Gewerkschaftsbund Deutschland) und des DGB (Deutscher Gewerkschaftsbund). Beide enthalten Regelungen die sich konkret auf die in letzter Zeit angeprangerten Mißstände in der Arbeitnehmerüberlassung beziehen, ein Verbot der konzerninternen Arbeitsnehmerüberlassung (u.a. Schlecker-Meniar-Fall) und eine Mindestlohnvereinbarungen (Anti-Dumping-Lohn-Klausel; Mindestlohndiskussion), sowie ein Lohnerhöhung (schlechte Bezahlung) für Zeitarbeitnehmer in den nächsten Jahren.

Die Wirkung der neuen Tarifverträge muss sich erst noch zeigen. Mit den neuen Regelungen könnte eine Verbesserung des Images der Zeitarbeit möglich sein.

 

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Mindestlohn für die Zeitarbeitsbranche

January 15, 2009 by admin · Comment
Filed under: Zeitarbeit 

Was wird zukünftig gelten?

Man hat sich auf die Formel geeinigt, dass Löhne, die mehr als 30% unter den branchenüblichen Entgelten liegen, sittenwidrig sind. Allerdings wird die genaue Höhe noch diskutiert. Genaue Zahlen sind noch nicht festgelegt worden. Man geht für Ostdeutschland von einer Höhe ca. 6€ Stundenlohn aus und für Westdeutschland von ca. 7,21€ Stundenlohn.

Woher kommen diese Zahlen?

Die Koalition hat eine Kompromisslösung gefunden, man will keine Vereinheitlichung von Tarifverträgen. So hat man die drei Arbeitgeberverbände der Zeitarbeitsbranche und ihre zwei Tarifverträge nicht in Frage gestellt ( www.bza.de, www.amp-info.de, www.ig-zeitarbeit.de ). Man hat den Tarifvertrag mit den niedrigeren Löhnen als Basis genommen und wird sich mit der Höhe des Mindestlohns an dessen Höhe orientieren. Dieses Vorgehen ist auf massive Kritik gestoßen, da es die Situation in der Zeitarbeitsbranche nicht nachhaltig verbessern wird. Die Gewerkschaft Verdi ( www.verdi.de ) sprach gar von einer Mogelpackung. Man nimmt ja bereits bestehende Verhältnisse als Grundlage und diese Verhältnisse haben leider den Grund für die Mindestlohndebatte geliefert. Zudem wird die Formel, dass die Sittenwidrigkeit erst ab einer bestimmten Unterschreitung der branchenüblichen Entgelte eintritt, kein Garant für die Einhaltung der Mindestlöhne sein.

Zu den Gründen für das Vorgehen der Regierungskoalition lesen Sie bitte auch http://www.zeitarbeittransparent.de/2008/11/19/zeitarbeit-was-nun/.

Wo wird der Mindestlohn gesetzlich geregelt?

Der Mindestlohn für die Zeitarbeitsbranche soll im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz geregelt werden.

Was ist das Ziel des Mindestlohns?

Mit dem Mindestlohn soll der Arbeitnehmer vor Ausbeutung geschützt werden. Aber auch Arbeitgeber werden vor einem ruinösen Verdrängungskampf mit Mitbewerbern durch Dumpinglöhne geschützt. Man hofft auf eine Stabilisierung der Zeitarbeitsbranche durch den Mindestlohn.

Stand der Entwicklung am 15.1.2009

Zeitarbeit, was nun?

November 19, 2008 by admin · 1 Comment
Filed under: Zeitarbeit 

Was nun im Bereich Zeitarbeit?

Aufgrund der aktuellen Krise der Weltwirtschaft kann man sehen, was gemeint ist mit Zeitarbeit sei das Instrument der Flexibilisierung des Arbeitsmarktes.

So schnell wurden wahrscheinlich noch nie vorher in Deutschland massenhaft Menschen entlassen, wie momentan in der Zeitarbeitsbranche. Das „Instrument” funktioniert demnach hervorragend. Kommt eine Krise kann man sofort unnötige Belastungen abwerfen. Es handelt sich jedoch trotzdem um Menschen.

Eben wurde noch über Mindestlohn in der Zeitarbeit diskutiert nun, werden die Zeitarbeiter massenhaft entlassen.

Lesen Sie denn Download von www.ZEITARBEITtransparent.de für ein gutes Verständnis der Grundlagen der Zeitarbeitsbranche und wichtige Tipps und Tricks.

Was passiert nun mit den Entlassenen?

Die Menschen, die Ihre Jobs verloren haben, werden vorerst Arbeitslosengeld bekommen und dann in Hartz IV wechseln. So ist der Weg, wenn das Instrument der Flexibilisierung des Arbeitsmarktes richtig eingesetzt wird. Für die Unternehmen eine äußerst gute Sache, für die betroffenen Menschen eine sehr unangenehme, vom Staat so gewollt.

Das Modell der Zeitarbeit hat sicherlich sehr viele Menschen in den letzten Jahren in Arbeit gebracht, doch in dieser Zeit herrschte eine Art Aufschwung der Wirtschaft, evtl. auch getragen von der Zeitarbeit. Wie es nun weitergeht ist nicht genau zu sagen. Die Prognosen vor der Krise lauteten durchgehend ähnlich, es werde sich die Anzahl der Zeitarbeiter verdoppeln von ca. 700.000 Menschen auf ca. 1.400.000 Menschen im Bereich Zeitarbeit. Diese Zahlen galten vor der aktuellen Krise.

Wie wird sich die Zeitarbeitsbranche jetzt entwickeln?

Der Flexibilisierungsgrad der Unternehmen, d.h. der Anteil an Zeitarbeitern in einem Unternehmen wird nicht sinken, sondern wahrscheinlich steigen. Warum wird dies so sein? Zeitarbeit bietet für die Unternehmen neben der Flexibilisierung, einige weitere Vorteile, wie günstigere Stundenlöhne, einfachere Verwaltung (u.a. keine eigene Lohnbuchhaltung usw.). Diese Meinung vertreten einige Experten auf diesem Gebiet und es erscheint logisch. Demnach wird wohl unabhängig von den aktuellen Entwicklungen in der Wirtschaft das Wachstum der Zeitarbeitsbranche anhalten und die momentan arbeitslos gewordenen werden wieder Anstellungen finden. Jedoch werden Sie sich einer größeren Konkurrenz gegenüber sehen, da neben den Zeitarbeitern momentan auch viele Festangestellte ihre Jobs verlieren.

Wie fühlen sich die Betroffenen?

Für die Psyche eines Menschen ist es nicht einfach einen Schlag, wie Verlust des Arbeitsplatzes und möglicherweise den sehr raschen Sturz in Hartz IV zu verdauen. Wie so kann es so schnell zu einem Sturz in Hartz IV kommen? Viele Zeitarbeiter waren nicht mindestens ein Jahr angestellt und haben so keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Diese Art von Absturz wird sicher einige Opfer fordern, was mit Ihnen passieren wird, weiß niemand. Die Zeitarbeitsbranche verlangt viel von den Menschen, darüber muss man sich bewusst sein.

Wie hoch ist das Arbeitslosengeld?

Man kann ungefähr von ca. 60% des Bruttolohns des vollen Vorjahres ausgehen. Die genaue Berechnung kann man auf www.arbeitsagentur.de nachlesen. Allerdings müssen eine Reihe von zusätzlichen Voraussetzungen erfüllt sein, wie z.B. ein Jahr volle sozialversicherte Arbeitstätigkeit. Leider muss man darauf hinweisen, dass diese 60% oft schon in der Nähe von Hartz IV liegen.

Abschließend lässt sich feststellen:

Wie schließt sich hier der Kreis zu der Diskussion um Mindestlöhne in der Zeitarbeitsbranche vor der Krise? Man sieht im Fall einer Krise die Funktionsweise des Instruments und kann erkennen, dass die Regierung kein Interesse an einem ordentlich Mindestlohn in der Zeitarbeitsbranche haben kann, da sie im Falle einer Krise die Finanzierung für die Arbeitslosen aus der Zeitarbeitsbranche übernimmt, indem sie das Arbeitslosengeld bezahlen muss. Langfristig werden die Löhne in der Zeitarbeit wohl nicht merklich steigen.

Zu den Grundlagen lesen Sie den Download von www.ZEITARBEITtransparent.de !

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