Mindestlohn für die Zeitarbeitsbranche
Was wird zukünftig gelten?
Man hat sich auf die Formel geeinigt, dass Löhne, die mehr als 30% unter den branchenüblichen Entgelten liegen, sittenwidrig sind. Allerdings wird die genaue Höhe noch diskutiert. Genaue Zahlen sind noch nicht festgelegt worden. Man geht für Ostdeutschland von einer Höhe ca. 6€ Stundenlohn aus und für Westdeutschland von ca. 7,21€ Stundenlohn.
Woher kommen diese Zahlen?
Die Koalition hat eine Kompromisslösung gefunden, man will keine Vereinheitlichung von Tarifverträgen. So hat man die drei Arbeitgeberverbände der Zeitarbeitsbranche und ihre zwei Tarifverträge nicht in Frage gestellt ( www.bza.de, www.amp-info.de, www.ig-zeitarbeit.de ). Man hat den Tarifvertrag mit den niedrigeren Löhnen als Basis genommen und wird sich mit der Höhe des Mindestlohns an dessen Höhe orientieren. Dieses Vorgehen ist auf massive Kritik gestoßen, da es die Situation in der Zeitarbeitsbranche nicht nachhaltig verbessern wird. Die Gewerkschaft Verdi ( www.verdi.de ) sprach gar von einer Mogelpackung. Man nimmt ja bereits bestehende Verhältnisse als Grundlage und diese Verhältnisse haben leider den Grund für die Mindestlohndebatte geliefert. Zudem wird die Formel, dass die Sittenwidrigkeit erst ab einer bestimmten Unterschreitung der branchenüblichen Entgelte eintritt, kein Garant für die Einhaltung der Mindestlöhne sein.
Zu den Gründen für das Vorgehen der Regierungskoalition lesen Sie bitte auch http://www.zeitarbeittransparent.de/2008/11/19/zeitarbeit-was-nun/.
Wo wird der Mindestlohn gesetzlich geregelt?
Der Mindestlohn für die Zeitarbeitsbranche soll im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz geregelt werden.
Was ist das Ziel des Mindestlohns?
Mit dem Mindestlohn soll der Arbeitnehmer vor Ausbeutung geschützt werden. Aber auch Arbeitgeber werden vor einem ruinösen Verdrängungskampf mit Mitbewerbern durch Dumpinglöhne geschützt. Man hofft auf eine Stabilisierung der Zeitarbeitsbranche durch den Mindestlohn.
Stand der Entwicklung am 15.1.2009
