Tarifvertrag – Was ist das eigentlich?
In der Arbeitnehmerüberlassung überschlagen sich momentan die Ereignisse in Bezug auf Tarifverträge, Grund genug sich einmal damit zu beschäftigen, was eigentlich ein Tarifvertrag ist.
Tarifvertrag
In Deutschland ist der Tarifvertrag ein schriftlicher Vertrag zwischen den Tarifvertragsparteien. In Österreich wird er Kollektivvertrag und in der Schweiz Gesamtarbeitsvertrag genannt. In der sogenannten D-A-CH-Region gibt es überall Tarifverträge. Tarfivertragsparteien sind tariffähige Arbeitnehmer und tariffähige Arbeitgeber. Tariffähige Arbeitnehmer sind Gewerkschaften, z.B. DGB oder CGB. Tariffähige Arbeitgeber sind Arbeitgeberverbände, in der Zeitarbeit sind das beispielsweise der BZA und der iGZ e.V.. In Deutschland sind ca. 80% der Arbeitnehmer direkt oder indirekt durch einen Tarifvertrag geschützt.
Die Funktionen eines Tarifvertrages
Schutzfunktion
Die Funktion des Tarifvertrages ergibt sich aus den gesetzlichen Grundlagen, dem Tarifvertragsgesetz (TVG) und dem Grundgesetz (Art.9 GG). Der Gesetzgeber ist davon ausgegangen, dass der Arbeitnehmer grundsätzlich der Schwächer ist in der Verhandlung seines Arbeitsvertrages mit dem Arbeitgeber. Um diese Schwäche auszugleichen, kommt dem Tarifvertrag eine Schutzfunktion gegenüber dem einzelnen Arbeitnehmer zu. Mit Hilfe der Gewerkschaft als Arbeitnehmervertreter soll ein Gleichgewicht der Kräfte hergestellt werden. Innerhalb der Tarifverhandlung besteht dieser Schutzanspruch nicht mehr, beide Tarifparteien werden gleich behandelt.
Verteilungsfunktion
Über einen Tarifvertrag wird der gesamtwirtschaftliche Überschuß an den Arbeitnehmer verteilt, durch Lohnerhöhungen oder andere Vergünstigungen wie z.B. Erhöhung des Urlaubsgeldes, Weihnachtsgeldes, 13.Monatsgehalt oder andere Leistungen.
Gestaltungsfunktion
Der Tarifvertrag ermöglicht auch eine Gestaltung des Arbeitsverhältnisse bzw. der Arbeitsbedingungen, da Arbeitszeit, Kündigungsfristen und ähnliches geregelt werden können.
Orientierungsfunktion
Einzelne Tarifabschlüsse haben Orientierungswirkung für die Arbeitnehmer, da sie erkennen können, wieviel ihre Arbeit Wert ist. Für andere Branchen ist ebenfalls eine Orientierungsfunktion gegeben, da sich deren Arbeitnehmer an den Abschlüssen orientieren können.
Vorteile für Arbeitgeber
Für Arbeitgeber ergeben sich ebenfalls Vorteile aus einem Tarifvertrag, da sie nicht mehr jeden Arbeitsvertrag individuell aushandeln müssen und so entsteht Planbarkeit und Sicherheit.
Es gibt verschiedene Tarifverträge, wie Mantel-, Rahmentarifvertrag, Flächen-, Verbandstarifvertrag und Firmen-, bzw. Haustarifverträge. Weiter gibt es auch Lohn-, Entgelt-, oder Gehaltstarifverträge. Deutschlandweit üblich sind Verbands-, bzw. Flächentarifverträge. Betriebsvereinbarungen gehören nicht zur Gruppe der Tarifverträge. In der Zeitarbeitsbranche handelt es sich um einen Branchentarifvertrag, der zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden abgeschlossen wird. Ein Tarifvertrag regelt auch die Mittel eines Arbeitskampfes. Die Gültigkeitsdauer eines Tarifvertrages wird jedes Mal neu festgelegt. Ein Tarifvertrag gibt den Vertragsparteien einen Anspruch auf Durchsetzung der Vereinbarungen, d.h. dem einzelnen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Abweichungen von einem gültigen Tarifvertrag sind lediglich möglich, wenn eine sogenannte Öffnungsklausel vorliegt.
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Kurzarbeit – Verlängerung auf 24 Monate
Heute wurde in den Medien bekannt, dass eine Verlängerung der Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes auf 24 Monate durch die Bundesregierung kurz vor der Umsetzung steht.
Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung damit?
Massenentlassungen verhindern
Generell will die Bundesregierung Massenentlassungen verhindern und sieht in dem Instrument der Kurzarbeit ein wirksames Werkzeug. Seit Beginn des Jahres 2009 haben die deutschen Unternehmen das Werkzeug Kurzarbeit sehr stark eingesetzt. Die Bundesagentur für Arbeit meldet über 1,7Mio Anträge seit Jahresbeginn.
Sozialbeiträge übernehmen
Konkret will man mit einer Entlastung der Arbeitgeber bei den Sozialbeiträgen die Arbeitnehmer und die Arbeitgeber unterstützen. Die Bundesagentur für Arbeit soll ab dem siebten Monat die Sozialbeiträge, die auf die Kurzarbeiter entfallen, komplett übernehmen. Diese Übernahme der Sozialbeiträge ist angeblich an keinerlei Bedingungen geknüpft. Nur für die ersten sechs Monate soll es bei der alten Regelung bleiben, eine komplette Übernahme der Sozialbeiträge kommt danach nur in Betracht, wenn der Arbeitnehmer an einer Weiterqualifikation teilnimmt.
Verlängerung auf 24 Monate
Diese Verlängerung der Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes soll den Unternehmen einen größeren Planungshorizont in Bezug auf ihre Angestellten in der aktuellen Wirtschaftskrise geben und die Wirkung der sofortigen Senkung der Personalkosten durch den Einsatz von Kurzarbeit verlängern. Man will eine Alternative zu Entlassungen bieten und gleichzeitig an die Solidarität der Unternehmen appellieren, in der Krise zu ihren Angestellten zu stehen.
Die Kosten der Verlängerung
Durch den starken Einsatz des Instruments der Kurzarbeit in deutschen Unternehmen sind die Kosten für die Kurzarbeit, die von der Bundesagentur für Arbeit zu tragen sind, ebenso stark angestiegen. Die Verlängerung der Bezugsdauer auf 24 Monate und das Angebot der vollständigen Übernahme der Sozialbeiträge werden die Kosten nochmals erhöhen. Die Bundesagentur für Arbeit muss ihren Etat vollständig ausschöpfen und kann danach auf eine Finanzierung des Bundes zurückgreifen.
Weitere Informationen zum Thema Kurzarbeit in Deutschland lesen Sie bitte in den folgenden Blogartikeln nach:
- http://www.zeitarbeittransparent.de/2008/12/04/hilft-die-bundesregierung-kurzarbeitergeld-verlangert-fur-2009/
- http://www.zeitarbeittransparent.de/2009/03/16/kurzarbeit-2009/
- http://www.zeitarbeittransparent.de/2009/04/08/kurzarbeit-2009-hoher-schneller-weiter/
- http://www.zeitarbeittransparent.de/2009/04/14/transferkurzarbeit-2009-die-transfergesellschaft/
Kurzarbeit 2009
Kurzarbeit im Unternehmen, 2009
Kurzarbeit ist aktuell in vieler Munde und in manchen Betrieben bereits eingeführt beziehungsweise stehen viele Betriebe kurz davor. Den Informationsbedarf zum Thema Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld sowie Transferkurzarbeitergeld will ZEITARBEITtransparent.de mit dem neuen 16seitigen PDF-Download zum Thema Kurzarbeit decken. Der PDF-Download wendet sich an alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen. Lesen Sie auch den Blogartikel http://www.zeitarbeittransparent.de/2008/12/04/hilft-die-bundesregierung-kurzarbeitergeld-verlangert-fur-2009/.
Was ist Kurzarbeit?
Kurzarbeit ist ähnlich der Zeitarbeit/Leiharbeit ein Flexibilisierungsinstrument bezüglich der Belegschaft eines Unternehmens. Kurzarbeit ist auch möglich im Bereich der Zeitarbeit/Leiharbeit. Dieser Blogartikel wendet sich allerding an alle Angestellten, die Informationen zu Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld suchen.
Mit diesem Instrument lassen sich kurzfristige Auftragseinbrüche flexibel durchstehen und Kosten können entsprechend reduziert werden. In der aktuellen Wirtschaftskrise wird dieses Instrument auf breiter Front angewandt. Warum?
Welche Vorteile bietet Kurzarbeit dem Unternehmen?
Die Gründe warum viele Unternehmen in Deutschland momentan auf dieses Instrument der Personalpolitik zurückgreifen:
- Durch die Kurzarbeit können kurzfristig die Personalkosten gesenkt werden. Das Kurzarbeitergeld wird vom Staat, genauer gesagt von der Agentur für Arbeit bezahlt. So wird das Unternehmen entlastet.
- Zudem kann bei einer Verbesserung der Auftragslage der Arbeitgeber die Arbeitszeit schnell anpassen und schließlich wieder zur normalen Arbeitszeit zurückkehren. Der Arbeitgeber kann Ausfallzeiten durch fehlendes Personal wie bei Entlassungen üblich vermeiden. Die Belegschaft bleibt als Team zusammen, die Struktur der Belegschaft wird erhalten, da es nur zu einem Arbeitsausfall allerdings nicht zu Entlassungen kommt. Somit ist ein erneutes „Teambuilding” und der Neuaufbau einer Belegschaftsstruktur nicht notwendig.
- Der größte Vorteil von Kurzarbeit für ein Unternehmen ist jedoch, dass Know-How und wichtige Kompetenzen der Belegschaft nicht verlorengehen und noch besser sofort abrufbar bei einer positiven Veränderung der Auftragslage zur Verfügung stehen. Auch die hohen Kosten für neues Personal entfallen, da weder neues Personal gesucht noch eingearbeitet werden muss.
- Häufig wird als Vorteil der Kurzarbeit auch genannt, dass man die Zeit der Kurzarbeit zur Qualifizierung des Personals nutzen kann. Unter dem Gesichtspunkt des Fachkräftemangels in Deutschland ein gutes Argument, jedoch oft für Unternehmen nicht ausschlaggebend, da eine Weiterqualifizierung des Personals eher zu Unruhe in der Belegschaft führt, da nach einer Weiterqualifizierung auch eine Weiterentwicklung des Personals ansteht, was allerdings in vielen Unternehmen nicht möglich ist. Der Fachkräftemangel wirkt sich eher auf neugeschaffene Stellen aus, nicht auf bestehende.
- Die rasche Senkung der Personalkosten durch Kurzarbeit kommt wie folgt zustande, wird ein Arbeitnehmer gekündigt, hat er noch während der Kündigungsfrist Anspruch auf das volle Gehalt, unabhängig davon ob er noch tatsächlich beschäftigt ist oder nicht, d.h. es ist fraglich, ob der Arbeitnehmer noch Leistung für das Unternehmen bringt. Durch Kurzarbeit entfallen diese Kosten und der Arbeitnehmer arbeitet weiter für das Unternehmen.
- Arbeitsrechtliche Streitigkeiten im großen Stil lassen sich durch die Kurzarbeit ebenfalls vermeiden, da die Arbeitsverhältnisse bestehen bleiben.
- Ein weiterer Vorteil der Kurzarbeit ist, die Agentur für Arbeit übernimmt 50% der Sozialabgaben auf das Kurzarbeitergeld und 100% der Sozialversicherungsbeiträge während Qualifizierungsmaßnahmen.
- Möglicherweise kann ein Unternehmen tatsächlich die Zeit der Kurzarbeit durch gezielte Qualifizierungsmaßnahmen und Weiterbildung der Belegschaft nutzen um sich zu stärken und die Belegschaft erneut zu motivieren. Dies könnte zu neuer Innovationskraft im Unternehmen führen und zu Wettbewerbsvorteilen gegenüber Konkurrenten.
