Mindestlohn und Zeitarbeit

March 17, 2010 by admin · Comment
Filed under: Zeitarbeit 

Der Begriff Mindestlohn ist immer wieder in der öffentlichen Diskussion und vorallem in Zusammenhang mit der Zeitarbeit. Seit Beginn der Wirtschaftskrise wird der Begriff Mindestlohn noch öfter genannt und die Zeitarbeitsbranche immer wieder mit Dumping-Löhnen in Verbindung gebracht.

Doch was ist Mindestlohn überhaupt? Was sind Dumping-Löhne?

Ein Mindestlohn legt das niedrigste, rechtlich zulässige Arbeitsentgelt fest. Der Mindestlohn kann sich auf Stundensätze beziehen oder auf Monatslöhne. Festgelegt werden kann ein Mindestlohn durch Gesetz, durch einen Tarifvertrag oder eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung in Bezug auf einen Tarifvertrag oder durch ein gesetzliches Verbot von Lohnwucher.

Mindestlohn, der durch einen Tarifvertrag festgesetzt wird, richtet sich nach der Form des Tarifvertrags (Tarifvertragsgesetz), d.h. er kann lokal, branchenweit, bundeslandweit, national oder unternehmensspezifisch Geltung haben.  Über den Nutzen von Mindestlohn, als sozial- und arbeitsmarktpolitische Maßnahme, wird sehr kontrovers diskutiert, sowohl in der Wissenschaft als auch in der Politik. Eine Seite nennt als Hauptargument für einen Mindestlohn, die Verbesserung des Einkommens der Betroffenen, nicht nur im Niedriglohnsektor. Die andere Seite nennt als Hauptargument gegen einen Mindestlohn, den drohenden Verlust von Arbeitsplätzen, weil durch einen Mindestlohn der Faktor Arbeit zu teuer wird. Die Wirkung von Mindestlöhnen auf die Beschäftigung ist nicht eindeutig nachgewiesen, da auch einige andere Faktoren eine Rolle spielen, wie z.B. das allgemeine Lohnniveau, möglicher Ersatz durch billige Arbeitskräfte, für die kein Mindestlohn gilt. Auch der Zuzug von Arbeitskräften ist möglich, da der Mindestlohn höher ist als der Lohn im Heimatland, dadurch würde der Wettbewerb am Arbeitsmarkt noch zusätzlich verstärkt.

Aufgrund der Tarifautonomie obliegt es den Tarifparteien, den Mindestlohn in einer Branche zu vereinbaren, die rechtliche Grundlage dazu liefert Art.9 III GG. Die Tarifparteien sind die Arbeitgeber und die Arbeitnehmer. Wird ein solcher Mindestlohn vereinbart, kann durch eine gesetzliche Allgemeinverbindlichkeitserklärung dieser für andere Branchen oder deutschlandweit Gültigkeit erlangen. Weiter ist in Deutschland auch das Arbeitnehmerentsendegesetz zu beachten, daraus ergibt sich die Verpflichtung, dem Arbeitnehmer-innen, die gleichen Arbeitsbedingungen zu gewähren, die laut dem gültigen Tarifvertrag für die jeweilige Branche gelten, § 8 I, II, III AEntG. Dies gilt speziell für die Arbeitnehmerüberlassung. Eine Untergrenze für Löhne ergibt sich auch aus dem Verbot sittenwidriger Löhne gemäß § 138 I BGB. Sittenwidrigkeit für Löhne wird angenommen, wenn eine Unterschreitung zum branchenüblichen Lohn von mehr als einem Drittel vorliegt.

Dumping-Löhne sind demnach alle Löhne, die diese Grundlagen unterschreiten bzw. nicht beachten, wie z.B. den vereinbarten Tariflohn. Die neu vereinbarte Anti-Dumping-Lohn-Klausel im Tarifvertrag für die Zeitarbeitsbranche von BZA und DGB soll diesen Grundlagen Beachtung schenken bzw. dazu aufrufen, diese zu beachten. Die Wirkung der Anti-Dumping-Lohn-Klausel muss sich erst noch zeigen.


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Mindestlohn für die Zeitarbeitsbranche

January 15, 2009 by admin · Comment
Filed under: Zeitarbeit 

Was wird zukünftig gelten?

Man hat sich auf die Formel geeinigt, dass Löhne, die mehr als 30% unter den branchenüblichen Entgelten liegen, sittenwidrig sind. Allerdings wird die genaue Höhe noch diskutiert. Genaue Zahlen sind noch nicht festgelegt worden. Man geht für Ostdeutschland von einer Höhe ca. 6€ Stundenlohn aus und für Westdeutschland von ca. 7,21€ Stundenlohn.

Woher kommen diese Zahlen?

Die Koalition hat eine Kompromisslösung gefunden, man will keine Vereinheitlichung von Tarifverträgen. So hat man die drei Arbeitgeberverbände der Zeitarbeitsbranche und ihre zwei Tarifverträge nicht in Frage gestellt ( www.bza.de, www.amp-info.de, www.ig-zeitarbeit.de ). Man hat den Tarifvertrag mit den niedrigeren Löhnen als Basis genommen und wird sich mit der Höhe des Mindestlohns an dessen Höhe orientieren. Dieses Vorgehen ist auf massive Kritik gestoßen, da es die Situation in der Zeitarbeitsbranche nicht nachhaltig verbessern wird. Die Gewerkschaft Verdi ( www.verdi.de ) sprach gar von einer Mogelpackung. Man nimmt ja bereits bestehende Verhältnisse als Grundlage und diese Verhältnisse haben leider den Grund für die Mindestlohndebatte geliefert. Zudem wird die Formel, dass die Sittenwidrigkeit erst ab einer bestimmten Unterschreitung der branchenüblichen Entgelte eintritt, kein Garant für die Einhaltung der Mindestlöhne sein.

Zu den Gründen für das Vorgehen der Regierungskoalition lesen Sie bitte auch http://www.zeitarbeittransparent.de/2008/11/19/zeitarbeit-was-nun/.

Wo wird der Mindestlohn gesetzlich geregelt?

Der Mindestlohn für die Zeitarbeitsbranche soll im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz geregelt werden.

Was ist das Ziel des Mindestlohns?

Mit dem Mindestlohn soll der Arbeitnehmer vor Ausbeutung geschützt werden. Aber auch Arbeitgeber werden vor einem ruinösen Verdrängungskampf mit Mitbewerbern durch Dumpinglöhne geschützt. Man hofft auf eine Stabilisierung der Zeitarbeitsbranche durch den Mindestlohn.

Stand der Entwicklung am 15.1.2009

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