Mindestlohn und Zeitarbeit
Der Begriff Mindestlohn ist immer wieder in der öffentlichen Diskussion und vorallem in Zusammenhang mit der Zeitarbeit. Seit Beginn der Wirtschaftskrise wird der Begriff Mindestlohn noch öfter genannt und die Zeitarbeitsbranche immer wieder mit Dumping-Löhnen in Verbindung gebracht.
Doch was ist Mindestlohn überhaupt? Was sind Dumping-Löhne?
Ein Mindestlohn legt das niedrigste, rechtlich zulässige Arbeitsentgelt fest. Der Mindestlohn kann sich auf Stundensätze beziehen oder auf Monatslöhne. Festgelegt werden kann ein Mindestlohn durch Gesetz, durch einen Tarifvertrag oder eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung in Bezug auf einen Tarifvertrag oder durch ein gesetzliches Verbot von Lohnwucher.
Mindestlohn, der durch einen Tarifvertrag festgesetzt wird, richtet sich nach der Form des Tarifvertrags (Tarifvertragsgesetz), d.h. er kann lokal, branchenweit, bundeslandweit, national oder unternehmensspezifisch Geltung haben. Über den Nutzen von Mindestlohn, als sozial- und arbeitsmarktpolitische Maßnahme, wird sehr kontrovers diskutiert, sowohl in der Wissenschaft als auch in der Politik. Eine Seite nennt als Hauptargument für einen Mindestlohn, die Verbesserung des Einkommens der Betroffenen, nicht nur im Niedriglohnsektor. Die andere Seite nennt als Hauptargument gegen einen Mindestlohn, den drohenden Verlust von Arbeitsplätzen, weil durch einen Mindestlohn der Faktor Arbeit zu teuer wird. Die Wirkung von Mindestlöhnen auf die Beschäftigung ist nicht eindeutig nachgewiesen, da auch einige andere Faktoren eine Rolle spielen, wie z.B. das allgemeine Lohnniveau, möglicher Ersatz durch billige Arbeitskräfte, für die kein Mindestlohn gilt. Auch der Zuzug von Arbeitskräften ist möglich, da der Mindestlohn höher ist als der Lohn im Heimatland, dadurch würde der Wettbewerb am Arbeitsmarkt noch zusätzlich verstärkt.
Aufgrund der Tarifautonomie obliegt es den Tarifparteien, den Mindestlohn in einer Branche zu vereinbaren, die rechtliche Grundlage dazu liefert Art.9 III GG. Die Tarifparteien sind die Arbeitgeber und die Arbeitnehmer. Wird ein solcher Mindestlohn vereinbart, kann durch eine gesetzliche Allgemeinverbindlichkeitserklärung dieser für andere Branchen oder deutschlandweit Gültigkeit erlangen. Weiter ist in Deutschland auch das Arbeitnehmerentsendegesetz zu beachten, daraus ergibt sich die Verpflichtung, dem Arbeitnehmer-innen, die gleichen Arbeitsbedingungen zu gewähren, die laut dem gültigen Tarifvertrag für die jeweilige Branche gelten, § 8 I, II, III AEntG. Dies gilt speziell für die Arbeitnehmerüberlassung. Eine Untergrenze für Löhne ergibt sich auch aus dem Verbot sittenwidriger Löhne gemäß § 138 I BGB. Sittenwidrigkeit für Löhne wird angenommen, wenn eine Unterschreitung zum branchenüblichen Lohn von mehr als einem Drittel vorliegt.
Dumping-Löhne sind demnach alle Löhne, die diese Grundlagen unterschreiten bzw. nicht beachten, wie z.B. den vereinbarten Tariflohn. Die neu vereinbarte Anti-Dumping-Lohn-Klausel im Tarifvertrag für die Zeitarbeitsbranche von BZA und DGB soll diesen Grundlagen Beachtung schenken bzw. dazu aufrufen, diese zu beachten. Die Wirkung der Anti-Dumping-Lohn-Klausel muss sich erst noch zeigen.
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Image Zeitarbeit, Leiharbeit, AüG
ZEITARBEITtransparent.de beschäftigt sich mit Zeitarbeit, Leiharbeit und Arbeitnehmerüberlassung, kurz AüG. Diese Branche hat schon von Beginn an mit einem schlechtem Ruf zu kämpfen, sie steht für Sozialabbau, berufliche Unsicherheit, Ausbeutung, Abzocke. In letzter Zeit wurde sogar über die Daseinsberechtigung der Arbeitnehmerüberlassung diskutiert.
Warum hat sich der schlechte Ruf der Zeitarbeitsbranche derart manifestiert?
Zunächst regelte das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz 1972 die gewerbsmäßige Überlassung von Arbeitnehmern durch Verleihunternehmen, hauptsächlich mit dem Ziel soziale Sicherheit für den Zeitarbeitnehmer zu gewährleisten und einen angemessenen Schutz vor Ausbeutung in der Zeitarbeit zu bieten. Demnach sollte es eigentlich unmöglich sein sich einen derart schlechten Ruf zu erarbeiten. Doch schon diese Zielsetzung spricht eine deutliche Sprache.
Mit den Hartz I Regelungen und dem Gesetz für moderne Dienstleitungen am Arbeitsmarkt wurde das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AüG) nachhaltig geändert. Es wurden wesentliche Schutzbestimmungen für den Zeitarbeitnehmer gestrichen. Gestrichen wurde unter anderem das besondere Befristungsverbot, das Synchronisationsverbot, das Wiedereinstellungsverbot und die Beschränkung der Überlassungsdauer auf höchstens zwei Jahre. Nach diesen Streichungen entwickelte sich die Zeitarbeitsbranche zu einem sogenannten Jobmotor und erlebte einen ungeahnten Boom. Arbeitsmarktpolitisch war diese Entwicklung gewollt und der schlechte Ruf der Branche damit zementiert.
Die Streichungen von Schutzbestimmungen wurden durch das sogenannte Equal-Pay und Equal-Treatment ersetzt.
Aufbruch zu besserer Zeitarbeit?
Durch Tarfiverträge versucht die Zeitarbeitbranche nun ihren Ruf zu verbessern. Gewerkschaften und Verbände der Zeitarbeitsfirmen (BZA und iGz) arbeiten an einem neuen Image für die Leiharbeit. Das Instrument des Tarifvertrages wird nun eventuell zu Gunsten der Arbeitnehmer eingesetzt. Zu Beginn wurden Tarifverträge in der Arbeitnehmerüberlassung dazu eingesetzt, die geltenden Regelungen wie Equal-Pay und Equal-Treatment zu unterlaufen. Aktuell gibt es neue Tarifverträge der CGB (Christlicher Gewerkschaftsbund Deutschland) und des DGB (Deutscher Gewerkschaftsbund). Beide enthalten Regelungen die sich konkret auf die in letzter Zeit angeprangerten Mißstände in der Arbeitnehmerüberlassung beziehen, ein Verbot der konzerninternen Arbeitsnehmerüberlassung (u.a. Schlecker-Meniar-Fall) und eine Mindestlohnvereinbarungen (Anti-Dumping-Lohn-Klausel; Mindestlohndiskussion), sowie ein Lohnerhöhung (schlechte Bezahlung) für Zeitarbeitnehmer in den nächsten Jahren.
Die Wirkung der neuen Tarifverträge muss sich erst noch zeigen. Mit den neuen Regelungen könnte eine Verbesserung des Images der Zeitarbeit möglich sein.
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ZEITARBEIT-gut, oder SCHLECKER?
Widersprüchlicher konnten in den vergangenen Tagen die Nachrichten und Meldungen aus der Zeitarbeitsbranche nicht sein. Der Fall Schlecker kam ausführlich ins Gespräch und gleichzeitig erschienen Artikel, die Zeitarbeit als eine gute Möglichkeit beschreiben, eine Arbeitsstelle zu ergattern.
Was ist nun der Fall?
Zunächst muss man den Fall Schlecker nochmals kurz darstellen, die Firma Schlecker hat die Stammbelegschaft des Unternehmens durch Zeitarbeitskräfte ersetzt, wobei das Zeitarbeitsunternehmen Menair im Eigentum von Schlecker selbst steht. Durch dieses Geschäftsgebaren konnte Schlecker die gültige Tarifverträge des Einzelhandels umgehen und sehr viel niedrigere Löhne bezahlen. Der öffentliche Aufschrei hat selbst die Politik auf den Plan gerufen und so Schlecker zum Einlenken gebracht.
Personaldienstleistung, Zeitarbeit
Beinahe gleichzeitig erschien ein Artikel in dem es heißt, die Zeitarbeit sei ein gute Möglichkeit eine Arbeitsstelle bzw. einen Job zu bekommen. Warum?
Zunächst muss man dazu die Situation am Arbeitsmarkt betrachten und feststellen, dass es für die meisten Menschen heute sehr schwierig ist, einen ihren Qualifikationen entsprechenden Job zu finden. Für die Arbeitsstellensuche gibt es viele Hilfsmittel, von Arbeitsamt, Internet Jobbörsen, Bewerbungsseminare, bis hin zu Zeitungsannoncen von Unternehmen und vielem mehr, welche der Arbeitssuchende für sich nutzen kann. Doch die Konkurrenz unter den Arbeitssuchenden ist sehr stark und dadurch bleiben viele Bewerber auf der Strecke, ihnen würde nur die Arbeitslosigkeit bleiben.
Für diese Arbeitsuchenden bietet sich die Zeitarbeit als optimale Gelegenheit doch einen Arbeitsplatz bzw. Job zu bekommen. Man muss eventuell ein niedrigeres Gehalt akzeptieren, doch gilt in Deutschland der Equal-Pay-Ansatz. Weiter gibt es für die Zeitarbeitsbranche gültige Tarifverträge des BZA und der iGZ. Zudem muss man flexibel sein, da man in kurzer Zeit verschiedene Unternehmen kennenlernen kann im Wege der Arbeitnehmerüberlassung. Jedoch ergibt sich so die Chance Erfahrung im Beruf zu bekommen, sich auf einem Arbeitsplatz zu beweisen und vor allem hat man ein eigenes Einkommen, ist somit nicht auf staatliche Hilfe angewiesen.
Die Vorteile, die man als Zeitarbeiter hat, sind klar, man lernt verschiedene Unternehmenskulturen kennen und kann zumindest feststellen, ob ein Unternehmen zu einem passen würde im Falle einer Festanstellung. Weiter ist es möglich, als Zeitarbeiter, auch verschiedene Personaldienstleistungsunternehmen kennenzulernen und auch hier festzustellen, welche am besten zu einem passt.
Diese Vorteile sind unbestritten.
Die Möglichkeit einer Übernahme in eine Festanstellung aus einem Zeitarbeitsverhältnis heraus, der sogenannte Klebeeffekt, ist nur sehr schwer möglich. Es werden nach Schätzungen zwischen 7% – 14% der Zeitarbeiter übernommen, das ist ein sehr geringer Anteil. Auch wenn man sich bei dem Klebeeffekt keine Illusionen machen sollte, muss man realistisch bedenken, dass die Zeitarbeiter ohne Zeitarbeit keinen Arbeitsplatz bzw. Job hätten.
Zusammenfassend
Die Zeitarbeit hat sich als Flexibilisierungsinstrument des Arbeitsmarktes bereits in der Krise bewiesen und ist ein anerkanntes Werkzeug, welches den Unternehmen zur Verfügung steht. Die meisten Unternehmen in Deutschland verwenden die Zeitarbeit entprechend den gesetzlichen Vorgaben und halten sich an Traifverträge, dass es leider immer wieder schwarze Schafe gibt, ist ein gesellschaftliches Problem und keines der Zeitarbeitsbranche alleine.
Hier können Sie die gültigen Tarifverträge von BZA und iGZ kostenlos downloaden:
BZA Tarfivertrag und Equal-Pay iGZ e.V. Tarifvertag
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Zeitarbeit, der Herbst der Zeitarbeitsfirmen?
Die Zeitarbeitsbranche in der Krise
Die Zeitarbeitsbranche wurde durch die Wirtschaftskrise schwer getroffen, viele Experten sagen, als erste aller Wirtschaftsbranchen. Diesen ersten Platz hätten die Zeitarbeitsfirmen wohl nicht unbedingt gewollt. Doch als Flexibilisierungsinstrument am Arbeitsmarkt ist dieser erste Platz fester Bestandteil der Zeitarbeit.
Die Hauptfunktion von Zeitarbeit ist stark vereinfacht dargestellt, dass Unternehmen mit Hilfe von Zeitarbeit extrem flexibel auf Konjunkturschwankungen reagieren können. Zu Beginn der Wirtschaftskrise haben die Unternehmen, die Zeitarbeit für sich nutzten, davon Gebrauch gemacht. Die Zeitarbeitsfirmen haben vielen Zeitarbeitern gekündigt und Verträge auslaufen lassen bzw. diese nicht verlängert.
Wie geht es weiter mit der Zeitarbeit?
Die Branche hat sehr von der Gesetzgebung und Hartz IV profitiert, sie war in den letzten Jahren in einem stetigen Aufstieg. Aktuell hat die Zeitarbeitsbranche einen schweren Umsatzeinbruch zu verkraften.
Die Frage ist, wie dies Aussehen wird.
Die Experten sprechen von einer Marktbereinigung. Marktbereinigung heisst, dass es zu einem Verdrängungskampf zwischen den Zeitarbeitsfirmen kommen wird. Verdrängungskampf wiederum heisst, dass man nicht mehr lediglich um neue Kunden kämpft, sondern versucht Marktanteile anderer Zeitarbeitsfirmen an sich zu reißen. Dabei werden viele kleine und mittlere Zeitarbeitsfirmen aufgeben müssen, wenn Sie keine lukrative Nische für sich finden.
Dieser Verdrängungskampf wird meist über den Preis geführt und agressive Werbung.
Der Peiskampf wird die Zeitarbeit für Unternehmen, die Zeitarbeit für sich nutzen wollen noch attraktiver machen. Dies wird sich vor allem bei einer Erholung der Wirtschaft positiv auswirken. Die Zeitarbeitsbranche wird am Ende der Wirtschaftskrise erneut den ersten Platz der Wirtschaftsbranchen belegen, die vom Ende der Wirtschaftskrise profitieren. Viele Stimmen sagen der Zeitarbeitsbranche einen erneuten Boom voraus.
Die Zeichen für einen heissen Herbst mehren sich und für den Arbeitnehmer/Zeitarbeit sieht es nicht gut aus!

