Zeitarbeit und Abfindung
ZEITARBEITtransparent möchte die bereits gekündigten Zeitarbeiter und Leiharbeiter nochmals daran erinnern, dass ihnen möglicherweise eine Abfindung zusteht.
Woran kann man den Abfindungsanspruch festmachen?
Der Zeitarbeiter müsste einen unbefristeten Arbeitsvertrag haben oder der Arbeitgeber hat “freiwillig” eine Abfindung angeboten bzw. hat er bis jetzt diese Praxis geübt, dann wäre es eine Art Gewohnheitsrecht.
Wie kann man den Abfindungsanspruch durchsetzen?
Mit Hilfe eines Anwalts oder der Gewerkschaft kann man prüfen lassen, ob ein Abfindungsanspruch gegeben ist und ihn dann durchsetzen. Die “Freiwilligkeit” ist möglicherweise durch eine Kündigungsschutzklage zu erzwingen. Dazu ist allerdings ebenfalls ein Anwalt zu konsultieren oder die Gewerkschaft zu befragen.
Was ist weiter zu beachten?
Es sind noch einige Formalien einzuhalten, beispielsweise eine Klagefrist von drei Wochen für die Kündigungsschutzklage, dazu wird Ihnen aber Ihr Anwalt oder die Gewerkschaft genaue Auskunft geben. Auch der Kündigungsgrund spielt eine Rolle.
Welche Höhe erreicht die Abfindung?
Regelmäßig liegt die Abfindung bei einem halben Bruttogehalt pro Arbeitsjahr. Die Abfindung ist möglicherweise auch steuerbegünstigt, fragen Sie ihren Steuerberater.
Mit ein wenig Aufwand kann man sich Geld holen, dass einem zusteht. Leider wird wohl oft versucht gerade Zeitarbeiter/Leiharbeiter ohne Abfindung abzuspeisen.
Beachten Sie auch den PDF Download von ZEITARBEITtransparent, http://www.zeitarbeittransparent.de/products-page/.
