Kurzarbeit 2009 – höher, schneller, weiter?

April 8, 2009 by admin · 1 Comment
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Kurzarbeit 2009 in Zahlen!

Gestern am 6.April.2009 veröffentlichte die Bundesagentur für Arbeit die neuen Zahlen für die Kurzarbeit im März 2009, ca. 24.000 Unternehmen haben alleine im Monat März Kurzarbeit aus konjunkturellen Gründen angemeldet. Man geht davon aus, dass ca. 700.000 Arbeitnehmer alleine im März 2009 neu in Kurzarbeit gekommen sind, d.h. Kurzarbeitergeld beziehen. Seit Jahresanfang wird immer wieder die Zahl von insgesamt 1,7Mio Arbeitnehmer genannt, die bereits für Kurzarbeit bei der Bundesagentur für Arbeit angemeldet sind.

Wie geht es weiter?

Es wird schon überlegt die Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes von aktuell möglichen 18Monaten auf 24Monate zu verlängern, u.a. Bundesarbeitsminister Scholz hat dies vorgeschlagen. Die Bundesregierung hatte erst zu Jahresbeginn die Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld auf 18Monate erhöht (vgl. hierzu http://www.zeitarbeittransparent.de/2008/12/04/hilft-die-bundesregierung-kurzarbeitergeld-verlangert-fur-2009/), aber aufgrund der schweren Krise und der stark angestiegenen Anmeldezahlen für Kurzarbeit bei der Bundesagentur für Arbeit, scheinen vielen bereits jetzt die 18Monate nicht mehr ausreichend und man denkt über eine Verlängerung auf 24Monate nach. Das eigentliche Ziel, mit der Verlängerung der Bezugdauer für Kurzarbeitergeld, die betroffenen Arbeitnehmer in ihrem Job bzw. in ihrer Festanstellung zu halten, sehen viele als erreicht an und man will diesen Erfolg um weitere 6Monate verlängern. Das gilt nicht zuletzt für alle Branchen und auch für die Zeitarbeitsbranche, für die erst zu Jahresbeginn die Kurzarbeit eingeführt wurde.

Kurzarbeit nur eine punktuelle Maßnahme

Doch es mehren sich auch die Stimmen, die kritisch anmerken, nur mit Kurzarbeit alleine ließe sich die Krise nicht bewältigen. Man hat grosse Sorgen, dass bald aus den vielen Kurzarbeitern, Transferkurzarbeiter werden, deren Festanstellungen über sogenannte Transfergesellschaften abgewickelt werden und die schließlich doch in der Arbeitslosigkeit landen. Weiter spielen viele auf den oft erwähnten Fachkräftemangel an und auf eine Weiterbildungsmisere in der deutschen Wirtschaft. Man versucht jetzt die Kurzarbeiter während der Phase der Kurzarbeit weiter zu qualifizieren, so soll der Fachkräftemangel beseitigt werden.

Die Bundesregierung hat besondere Anreize in Bezug auf das Thema Weiterbildung gesetzt, u.a.

  • für Arbeitnehmer, die in Kurzarbeit sind und an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen, übernimmt die Bundesagentur für Arbeit die kompletten Sozialversicherungsbeiträge und entlastet so die Unternehmen zusätzlich;
  • zudem wurde das sogenannte Meister-Bafög verbessert, nicht nur die Erstqualifikation wird nun gefördert, sondern auch die Aufstiegsqualifikation, die gerade für Kurzarbeiter interessant ist, auch ein Teilerlass auf das Restdarlehen ist möglich und Geldleistungen wie z.B. die Meister-Bafög-Sätze für Kinder wurden erhöht;
  • weiter hat die Bundesregierung im Dezember 2008 die Bildungsprämie eingeführt, sie beträgt 154€, weitere 154€ hat der Arbeitnehmer selbst zu leisten für einen Weiterbildungskurs seiner Wahl, das Grenzeinkommen für die Bildungprämie liegt bei ca. 36.000€ bei Familien und bei ca. 18.000€ Singles;
  • ebenfalls eingeführt hat die Bundesregierung das Weiterbildungssparen, hier dürfen Sparer Geld aus ihrem Ansparguthaben nach dem Vermögensbildungsgesetz  (VermBG) für Zwecke der Weiterbildung vor Ablauf der in der Regel 7jährigen Bindungsfrist entnehmen, ohne den Anspruch auf den Arbeitnehmerfreibetrag zu verlieren, dazu war eine Änderung des Vermögensbildungsgesetzes (VermBG) notwendig;
  • zuletzt hat die Bundesregierung noch das Weiterbildungsdarlehen eingeführt, für kostenintensivere Bildungsmaßnahmen, es soll ohne individuelle Bonitätsprüfung und zu sehr günstigen Konditionen zur Verfügung gestellt werden. Es rundet die Anreize zur Weiterbildung durch die Bundesregierung ab, der Prämiengutschein für geringe und mittlere Einkommen, das Weiterbildungssparen für diejenigen, die Sparen können in der heutigen Zeit und das Weiterbildungsdarlehen, unabhängig von der Einkommenssituation.

Probleme bei der Weiterbildung

Wie oben schon erwähnt hat sich die Zahl der Arbeitnehmer in Kurzarbeit vervielfacht seit Jahresbeginn (1,7Mio. Arbeitnehmer) was leider zu weiteren Problemen auf dem Gebiet der Weiterbildung geführt hat. Das Angebot an Weiterbildungsmaßnahmen war und ist nicht auf einen solchen Ansturm vorbereitet gewesen. Nun muss man vernüftige Programme finden und finanzieren, es müssen überbetriebliche Maßnahmen entwickelt werden, damit vor allem kleine und mittlere Betriebe auch die Möglichkeit haben ihre Mitarbeiter während der Kurzarbeit sinnvoll weiterzuqualifizieren. Konzerne verfügen oft über eigene Weiterbildungsmaßnahmen, die jetzt von den zahlreichen Kurzarbeitern genutzt werden können. Die Weiterbildungsmaßnahmen können über ein grosses Spektrum von Angeboten gehen, beginnend bei dem Erwerben von zusätzlicher fachlicher Kompetenz in Bereichen wie Technik, Buchhaltung oder Projektmanagment bis hin zu sozialer Kompetenz, indem man die Persönlichkeit des Arbeitnehmers weiterentwickelt durch entsprechende Kurse. Diese Art der Weiterbildung kann zu einem Motivationsschub beim Arbeitnehmer führen und der Auslöser für eine nachhaltige positive Entwicklung beim Arbeitnehmer sein, dadurch kann das Unternehmen auf gutes Personal hoffen für den erwarteten Aufschwung nach der Krise.

Der Weg für den Arbeitgeber

Diesen Raum für eine Weiterbildung im fachlichen und eine Weiterentwicklung im persönlichen Bereich sollten Unternehmen auf jeden Fall dem Arbeitnehmer geben und ihn unterstützen. Die beschriebenen positiven Effekte muss sich ein Unternehmen vor Augen halten auf dem Weg aus der Wirtschaftskrise.

Zeitarbeit – gibt es auch in der Krise noch die Übernahme?

April 6, 2009 by admin · Comment
Filed under: Zeitarbeit 

Zeitarbeit – Übernahme in Festanstellung trotz Krise?

Die Zeitarbeitsbranche ist ein Frühindikator für die aktuelle Wirtschaftskrise gewesen, tausende Zeitarbeiter/Leiharbeiter haben bereits ihren Job verloren. Man spricht von ca. 200.000 Beschäftigten weniger bei den Zeitarbeitsfirmen und weiteren Tausenden, die bereits in Kurzarbeit sind. Die Zeitarbeitsfirmen wissen, dass sich hier ein Branchenrisiko verwirklicht und haben sich mehr oder weniger darauf eingestellt.

Doch wie ist es für die Zeitarbeiter und Leiharbeiter, die noch für ihre Zeitarbeitsfirma arbeiten und denen der Job im Einsatzunternehmen schmackhaft gemacht wurde mit einer möglichen Übernahme in eine Festanstellung bei eben diesem Einsatzunternehmen?

Wie kommen die Zeitarbeiter damit zurecht?

Die Situation ist nicht leicht, denn viele Zeitarbeiter/Leiharbeiter haben sich gerade mit einer möglichen Übernahme in eine Festanstellung bei ihrem Einsatzunternehmen motiviert. Für alle Arbeitnehmer-innen ist die Wirtschaftskrise nicht leicht, doch für viele Zeitarbeiter/Leiharbeiter fällt ein wesentliches Element der Motivation weg.

Zeitarbeit,Kurzarbeit2009,Übernahme in eine Festanstellung,Information,InformationenDadurch konnten Sie den Anforderungen an einen Zeitarbeiter/Leiharbeiter gerecht werden. Von den Zeitarbeitern wird ein extrem hohes Niveau an Flexibilität und Anpassungsfähigkeit verlangt, ständig ein neues Einsatzunternehmen, neue Projekte, neue Vorgesetzte, neue Strukturen und neue Kollegen. Diese Anforderungen kosten sehr viel Kraft und waren von vielen Zeitarbeitern/Leiharbeitern nur in Kauf genommen worden, um sich die Chance auf eine Übernahme zu erarbeiten.

Jetzt in der Krise wird vielen Zeitarbeitern/Leiharbeitern deutlich von den Einsatzunternehmen signalisiert, dass eine Übernahme nicht möglich ist.

Das nagt an der Motivation den Job durchzuziehen. Die meisten Zeitarbeiter/Leiharbeiter müssen leider trotzdem durchhalten, alleine schon um ihre eigene Existenz zu sichern, trotz der Frustration und Demotivation. Nun macht sich auch die mangelnde Planungssicherheit für Menschen in der Zeitarbeitsbranche äußerst negativ bemerkbar, als zusätzlicher Unsicherheitsfaktor.

Besteht in der aktuellen Wirtschaftskrise überhaupt noch die Chance auf eine Übernahme?

Die Zeitarbeitsfirmen sehen immer noch gute Chancen auf eine Übernahme in eine Festanstellung, hier sollte man allerdings vorsichtig sein, da es einfach ein zu gutes Verkaufsargument ist. Aus Branchenkreisen hört man, dass vereinzelt Übernahmen noch vorkommen, allerdings vor allem bei höher qualifizierten Arbeitnehmern-innen.

Grundsätzlich kann man wohl feststellen, dass es durch die Krise nicht einfacher geworden ist von seiner Zeitarbeitsfirma in ein gutes Einsatzunternehmen vermittelt zu werden und dort auch übernommen zu werden.

Zu den Chancen und Risiken einer Übernahme in der Zeitarbeitsbranche lesen Sie bitte auch den Blogartikel unter Zeitarbeittransparent.de.

Kurzarbeit 2009

March 16, 2009 by admin · 1 Comment
Filed under: Zeitarbeit 

Kurzarbeit im Unternehmen, 2009

Kurzarbeit ist aktuell in vieler Munde und in manchen Betrieben bereits eingeführt beziehungsweise stehen viele Betriebe kurz davor. Den Informationsbedarf zum Thema Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld sowie Transferkurzarbeitergeld will ZEITARBEITtransparent.de mit dem neuen 16seitigen PDF-Download zum Thema Kurzarbeit decken. Der PDF-Download wendet sich an alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen. Lesen Sie auch den Blogartikel http://www.zeitarbeittransparent.de/2008/12/04/hilft-die-bundesregierung-kurzarbeitergeld-verlangert-fur-2009/.

Was ist Kurzarbeit?

Kurzarbeit ist ähnlich der Zeitarbeit/Leiharbeit ein Flexibilisierungsinstrument bezüglich der Belegschaft eines Unternehmens. Kurzarbeit ist auch möglich im Bereich der Zeitarbeit/Leiharbeit. Dieser Blogartikel wendet sich allerding an alle Angestellten, die Informationen zu Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld suchen.

Mit diesem Instrument lassen sich kurzfristige Auftragseinbrüche flexibel durchstehen und Kosten können entsprechend reduziert werden. In der aktuellen Wirtschaftskrise wird dieses Instrument auf breiter Front angewandt. Warum?

Welche Vorteile bietet Kurzarbeit dem Unternehmen?

Die Gründe warum viele Unternehmen in Deutschland momentan auf dieses Instrument der Personalpolitik zurückgreifen:

  • Durch die Kurzarbeit können kurzfristig die Personalkosten gesenkt werden. Das Kurzarbeitergeld wird vom Staat, genauer gesagt von der Agentur für Arbeit bezahlt. So wird das Unternehmen entlastet.
  • Zudem kann bei einer Verbesserung der Auftragslage der Arbeitgeber die Arbeitszeit schnell anpassen und schließlich wieder zur normalen Arbeitszeit zurückkehren. Der Arbeitgeber kann Ausfallzeiten durch fehlendes Personal wie bei Entlassungen üblich vermeiden. Die Belegschaft bleibt als Team zusammen, die Struktur der Belegschaft wird erhalten, da es nur zu einem Arbeitsausfall allerdings nicht zu Entlassungen kommt. Somit ist ein erneutes „Teambuilding” und der Neuaufbau einer Belegschaftsstruktur nicht notwendig.
  • Der größte Vorteil von Kurzarbeit für ein Unternehmen ist jedoch, dass Know-How und wichtige Kompetenzen der Belegschaft nicht verlorengehen und noch besser sofort abrufbar bei einer positiven Veränderung der Auftragslage zur Verfügung stehen. Auch die hohen Kosten für neues Personal entfallen, da weder neues Personal gesucht noch eingearbeitet werden muss.
  • Häufig wird als Vorteil der Kurzarbeit auch genannt, dass man die Zeit der Kurzarbeit zur Qualifizierung des Personals nutzen kann. Unter dem Gesichtspunkt des Fachkräftemangels in Deutschland ein gutes Argument, jedoch oft für Unternehmen nicht ausschlaggebend, da eine Weiterqualifizierung des Personals eher zu Unruhe in der Belegschaft führt, da nach einer Weiterqualifizierung auch eine Weiterentwicklung des Personals ansteht, was allerdings in vielen Unternehmen nicht möglich ist. Der Fachkräftemangel wirkt sich eher auf neugeschaffene Stellen aus, nicht auf bestehende.
  • Die rasche Senkung der Personalkosten durch Kurzarbeit kommt wie folgt zustande, wird ein Arbeitnehmer gekündigt, hat er noch während der Kündigungsfrist Anspruch auf das volle Gehalt, unabhängig davon ob er noch tatsächlich beschäftigt ist oder nicht, d.h. es ist fraglich, ob der Arbeitnehmer noch Leistung für das Unternehmen bringt. Durch Kurzarbeit entfallen diese Kosten und der Arbeitnehmer arbeitet weiter für das Unternehmen.
  • Arbeitsrechtliche Streitigkeiten im großen Stil lassen sich durch die Kurzarbeit ebenfalls vermeiden, da die Arbeitsverhältnisse bestehen bleiben.
  • Ein weiterer Vorteil der Kurzarbeit ist, die Agentur für Arbeit übernimmt 50% der Sozialabgaben auf das Kurzarbeitergeld und 100% der Sozialversicherungsbeiträge während Qualifizierungsmaßnahmen.
  • Möglicherweise kann ein Unternehmen tatsächlich die Zeit der Kurzarbeit durch gezielte Qualifizierungsmaßnahmen und Weiterbildung der Belegschaft nutzen um sich zu stärken und die Belegschaft erneut zu motivieren. Dies könnte zu neuer Innovationskraft im Unternehmen führen und zu Wettbewerbsvorteilen gegenüber Konkurrenten.

Zeitarbeit und Abfindung

March 4, 2009 by admin · Comment
Filed under: Zeitarbeit 

ZEITARBEITtransparent möchte die bereits gekündigten Zeitarbeiter und Leiharbeiter nochmals daran erinnern, dass ihnen möglicherweise eine Abfindung zusteht.

Woran kann man den Abfindungsanspruch festmachen?

Der Zeitarbeiter müsste einen unbefristeten Arbeitsvertrag haben oder der Arbeitgeber hat “freiwillig” eine Abfindung angeboten bzw. hat er bis jetzt diese Praxis geübt, dann wäre es eine Art Gewohnheitsrecht.

ZeitarbeitWie kann man den Abfindungsanspruch durchsetzen?

Mit Hilfe eines Anwalts oder der Gewerkschaft kann man prüfen lassen, ob ein Abfindungsanspruch gegeben ist und ihn dann durchsetzen. Die “Freiwilligkeit” ist möglicherweise durch eine Kündigungsschutzklage zu erzwingen. Dazu ist allerdings ebenfalls ein Anwalt zu konsultieren oder die Gewerkschaft zu befragen.

Was ist weiter zu beachten?

Es sind noch einige Formalien einzuhalten, beispielsweise eine Klagefrist von drei Wochen für die Kündigungsschutzklage, dazu wird Ihnen aber Ihr Anwalt oder die Gewerkschaft genaue Auskunft geben. Auch der Kündigungsgrund spielt eine Rolle.

Welche Höhe erreicht die Abfindung?

Regelmäßig liegt die Abfindung bei einem halben Bruttogehalt pro Arbeitsjahr. Die Abfindung ist möglicherweise auch steuerbegünstigt, fragen Sie ihren Steuerberater.

Mit ein wenig Aufwand kann man sich Geld holen, dass einem zusteht. Leider wird wohl oft versucht gerade Zeitarbeiter/Leiharbeiter ohne Abfindung abzuspeisen.

Beachten Sie auch den PDF Download von ZEITARBEITtransparent, http://www.zeitarbeittransparent.de/products-page/.

Aktuelle Zahlen aus der Zeitarbeitsbranche

February 10, 2009 by admin · Comment
Filed under: Zeitarbeit 

Aktuelle Zahlen aus der Zeitarbeitsbranche

Die Wirtschaftskrise ist in der Zeitarbeitsbranche leider angekommen und hat bereits 150.000 Zeitarbeitern den Job gekostet. Im Juli letzten Jahres hatte sich der Beschäftigungsstand in der Zeitarbeitsbranche auf dem bisherigen Höchststand von 800.000 befunden, aktuell werden Zahlen lediglich 650.000 Zeitarbeitern genannt (Quelle: www.faz.net ).

Welche Berufsgruppen sind davon betroffen?

Betroffen von der Wirtschaftkrise und den Entlassungen sind Helfer ohne Abschluss oder Ausbildung bis hin zum Ingenieur alle Zeitarbeiter. Es gibt leider keine Ausnahme. Fachkräfte, Hilfsarbeiter oder Hochschulabsolventen verlieren ihre Anstellungen durch die Wirtschaftskrise gleichermaßen.

Ausblick:

Die Zeiten, in denen die Zeitarbeitsbranche den Ruf eines Jobmotors hatte, sind momentan vorbei. Jedoch lässt sich schon jetzt sagen, dass gerade die Zeitarbeitsbranche besonders stark von der Krise und von dem darauf folgenden Aufschwung profitieren wird. Die Unternehmen werden einen enormen Bedarf an Angestellten haben und müssen ihren Flexibilisierungsgrad aufrechterhalten. Informieren Sie sich zu den Basics der Zeitarbeit mit Hilfe des PDF-Downloads für 9.95,-€, http://www.zeitarbeittransparent.de/products-page/.

Die Wirtschaftskrise und Ihr Arbeitsplatz

February 10, 2009 by admin · Comment
Filed under: Zeitarbeit 

Die Krise und ihr Arbeitsplatz

Die Arbeitgeber müssen und wollen in der aktuellen Wirtschaftskrise vor allem Kosten senken, bedauerlicherweise sehen viele Arbeitgeber die größten Sparpotentiale in ihrer Belegschaft, den Arbeitnehmern. In der Zeitarbeitsbranche wird sofort betriebsbedingt gekündigt.

Welche Möglichkeiten bieten sich dem Arbeitgeber, dieses Sparpotential zu nutzen? Auf was muss sich der Arbeitnehmer einstellen?

Die harmloseren Möglichkeiten sind Abbau freiwilliger Leistungen, Sabbatical und Arbeitszeitkonten. Die weiteren Alternativen sind Kurzarbeit, Aufhebungsvertrag mit Abfindung, Altersteilzeit und betriebsbedingte Kündigung.

Abbau freiwilliger Leistungen:

Hierzu zählen alle freiwilligen Leistungen des Arbeitgebers, die nicht tarifvertraglich festgelegt sind. Der Betriebsrat hat bei Streichung von freiwilligen Leistungen ein Mitspracherecht. Ein Beispiel für eine freiwillige Leistung ist das Weihnachtsgeld, falls es nicht tariflich festgelegt ist.

Sabbatical:

Grundsätzlich ist ein Sabbatical freiwillig. Der Arbeitnehmer lässt sich für sechs Monate freistellen und arbeitet für sechs Monate. Dafür erhält der Arbeitnehmer auch nur die Hälfte seines Gehalts über das Jahr. Problematisch an dem Sabbatical ist für den Arbeitnehmer, dass sich der Arbeitgeber möglicherweise organisatorisch auf seine Abwesenheit einstellt und somit der Arbeitnehmer im Laufe des Sabbaticals überflüssig wird.

Arbeitszeitkonten:

Arbeitszeitkonten werden unter Mitbestimmung des Betriebsrates eingeführt. In guten Zeiten werden die Arbeitszeitkonten von den Arbeitnehmern mit Überstunden gefüllt und in schlechten werden diese dann abgefeiert, zumindest in der Theorie. Fraglich ist nur, wie viele Überstunden sich auf einem solchen Konto anhäufen und ob diese Anzahl an Arbeitsstunden, dann genügt um eine nachhaltige Arbeitsplatzsicherung zu erreichen. Problematisch ist, dass im Krisenfall die Überstunden im Falle einer Kündigung oder Insolvenz des Arbeitgebers verloren gehen können, d.h. nicht vergütet werden. Oft sind solche Arbeitszeitkonten auf die Zeit vor dem Renteneintritt beschränkt.

Kurzarbeit:

Bei Kurzarbeit arbeitet der Arbeitnehmer kürzer und um diese Verkürzung der Arbeitszeit verkürzt sich auch das Arbeitsentgelt. Kurzarbeit ist nur möglich, wenn sie im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung vorgesehen ist. Der Arbeitgeber kann bei der Bundesagentur für Arbeit Kurzarbeitergeld beantragen. Mit Hilfe des Kurzarbeitergeldes wird ein Teil des verkürzten Arbeitsentgelts ausgeglichen, siehe dazu http://www.zeitarbeittransparent.de/2008/12/04/hilft-die-bundesregierung-kurzarbeitergeld-verlangert-fur-2009/.

Aufhebungsvertrag mit Abfindung:

Hier trennen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer einvernehmlich, sie einigen sich auf eine Abfindung und heben gemeinsam den bestehenden Arbeitsvertrag auf. Die Aufhebung ist tatsächlich ein Vertrag. Diese Möglichkeit birgt ein gewisses Risiko, da oft zunächst kein Arbeitslosengeld fließt, wenn man eine Abfindung erhalten hat, obwohl eigentlich einem durch eine Abfindung bei konkreter Gefahr einer betriebsbedingten Kündigung kein Nachteil entstehen soll.

Altersteilzeit:

Altersteilzeit ist eine beliebte Methode den Personalbestand zu reduzieren. Ein Arbeitnehmer, der sich in Altersteilzeit begibt, beendet sein Arbeitsverhältnis und zählt somit nicht mehr zum Personalbestand. Aus diesem Grund ist die Altersteilzeit bei Arbeitgebern so beliebt und dies führt oft dazu, dass zusätzlich noch Abfindungen gezahlt werden. In der ersten Phase der Altersteilzeit arbeitet der Arbeitnehmer meist voll um in der zweiten Phase gar nicht mehr zu arbeiten. Das Altersteilzeitgehalt wird kontinuierlich über den gesamten Zeitraum der Altersteilzeit ausgezahlt.

Betriebsbedingte Kündigung:

Die betriebsbedingte Kündigung ist die härteste und endgültige Lösung für den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer. Allerdings ist sie bei weitem nicht die einfachste für den Arbeitgeber, obwohl diese Meinung oft zu hören ist. Problematisch dabei ist die sogenannte Sozialauswahl. Hier muss der Arbeitgeber berücksichtigen, wie alt der Arbeitnehmer ist, wie lange er dem Betrieb zu gehört und welche Unterhaltspflichten er zu tragen hat. Im schlechtesten Fall führt dies dazu, dass der Arbeitgeber gerade seine wichtigsten Arbeitnehmer entlassen muss. Es gibt allerdings Sonderregelungen zur Sozialauswahl, genau um dies zu vermeiden. In Unternehmen mit Betriebsrat, hat dieser bei betriebsbedingten Kündigungen mitzusprechen. Grundsätzlich kommt eine betriebsbedingte Kündigung nur in Betracht, wenn die Arbeitsplätze dauerhaft wegfallen und nicht nur vorübergehend. Leider ist in der momentan Krise von einem dauerhaften Wegfall auszugehen.

Mindestlohn für die Zeitarbeitsbranche

January 15, 2009 by admin · Comment
Filed under: Zeitarbeit 

Was wird zukünftig gelten?

Man hat sich auf die Formel geeinigt, dass Löhne, die mehr als 30% unter den branchenüblichen Entgelten liegen, sittenwidrig sind. Allerdings wird die genaue Höhe noch diskutiert. Genaue Zahlen sind noch nicht festgelegt worden. Man geht für Ostdeutschland von einer Höhe ca. 6€ Stundenlohn aus und für Westdeutschland von ca. 7,21€ Stundenlohn.

Woher kommen diese Zahlen?

Die Koalition hat eine Kompromisslösung gefunden, man will keine Vereinheitlichung von Tarifverträgen. So hat man die drei Arbeitgeberverbände der Zeitarbeitsbranche und ihre zwei Tarifverträge nicht in Frage gestellt ( www.bza.de, www.amp-info.de, www.ig-zeitarbeit.de ). Man hat den Tarifvertrag mit den niedrigeren Löhnen als Basis genommen und wird sich mit der Höhe des Mindestlohns an dessen Höhe orientieren. Dieses Vorgehen ist auf massive Kritik gestoßen, da es die Situation in der Zeitarbeitsbranche nicht nachhaltig verbessern wird. Die Gewerkschaft Verdi ( www.verdi.de ) sprach gar von einer Mogelpackung. Man nimmt ja bereits bestehende Verhältnisse als Grundlage und diese Verhältnisse haben leider den Grund für die Mindestlohndebatte geliefert. Zudem wird die Formel, dass die Sittenwidrigkeit erst ab einer bestimmten Unterschreitung der branchenüblichen Entgelte eintritt, kein Garant für die Einhaltung der Mindestlöhne sein.

Zu den Gründen für das Vorgehen der Regierungskoalition lesen Sie bitte auch http://www.zeitarbeittransparent.de/2008/11/19/zeitarbeit-was-nun/.

Wo wird der Mindestlohn gesetzlich geregelt?

Der Mindestlohn für die Zeitarbeitsbranche soll im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz geregelt werden.

Was ist das Ziel des Mindestlohns?

Mit dem Mindestlohn soll der Arbeitnehmer vor Ausbeutung geschützt werden. Aber auch Arbeitgeber werden vor einem ruinösen Verdrängungskampf mit Mitbewerbern durch Dumpinglöhne geschützt. Man hofft auf eine Stabilisierung der Zeitarbeitsbranche durch den Mindestlohn.

Stand der Entwicklung am 15.1.2009

Stellenabbau und Betriebsklima – Zeitarbeiter doppelt belastet!

January 7, 2009 by admin · Comment
Filed under: Zeitarbeit 

Was steht den Zeitarbeitern und Leiharbeitern in 2009 bevor?

Die Zeitarbeitsunternehmen haben bereits 2008 sehr viele Kündigungen verschickt, 2009 wird es zunächst so weitergehen. Die Zeitarbeiter/Leiharbeiter werden sehr oft den Satz hören, „Wir werden uns von Ihnen trennen müssen!” Zeitarbeitsfirmen sind aufgrund der Marktlage dazu gezwungen ihre Mitarbeiter zu entlassen.

Ein schwerer Einschnitt in das Leben ist der Verlust des Arbeitsplatzes, vergleichbar mit einer schweren Krankheit, Tod in der Familie oder unter Freunden auch eine Scheidung zählt dazu. Darauf muss man sich vorbereiten und nicht alles verdrängen, bis man dann alleine zuhause sitzt. Es gibt zahllose Hilfsangebote, z.B. von der Bundesagentur für Arbeit unter http://www.arbeitsagentur.de.

Dieser Einschnitt ist sehr schwer zu verkraften und man braucht all seine Kraft dafür. In der Zeit vor einer Kündigung ist das Betriebsklima jedoch oft auch nicht mehr das Beste und kostet schon viel Kraft.

Womit müssen Sie jetzt rechnen, wenn Sie in einem Unternehmen beschäftigt sind, dass von der Wirtschaftskrise betroffen ist?

Problematisch ist der bereits „in der Luft liegende” Stellenabbau, der den jeden Angestellten im Unternehmen treffen kann, unabhängig davon ob Festangestellter oder Zeitarbeiter/Leiharbeiter. Keiner hat genaue Informationen und jeder hat Angst. Er erzeugt ein Klima der Angst unter den Angestellten, Misstrauen gegenüber den Kollegen. In diesem Klima sind leider die Zeitarbeiter/Leiharbeiter am Ende der Kette und somit meistens am schlechtesten gestellt. Diese Situation wirkt selbstverständlich auf die Leistungsfähigkeit des Einzelnen aus.

Zeitarbeit,Kurzarbeit,Informationen,Kurzarbeitergeld,Vorteile,NachteileIn diesem negativen Umfeld tritt verstärkt Mobbing auf unter der Belegschaft und es wird versucht die Schwachen raus zu  drängen. Die Schwächsten in einem Unternehmen sind meistens die Zeitarbeiter/Leiharbeiter. Der Umgangston wird sich stark zum negativen verändern. Allerdings kann der Vorgesetzte oder die Geschäftsleitung hier entgegenwirken, wenn er den angekündigten Stellenabbau als Bedrohung von außen glaubhaft darstellt. Die Belegschaft wird zusammenhalten und sich gegen das Schicksal versuchen zu erheben. Doch leider sind die Vorgesetzten oder die Geschäftsleitung in dieser Situation oft selbst nicht mehr Herr der Lage und sind nur noch getrieben sich selbst zu retten. Das ist der denkbar ungünstigste Fall.

Das Vertrauen in die Führung durch den Vorgesetzten oder die Geschäftsleitung leidet erheblich und verursacht bleibende Schäden. Die Belegschaft gewinnt in einer solchen Situation sehr schnell den Eindruck unfair behandelt zu werden.

Das kann man nur vermeiden indem man kommuniziert mit der Belegschaft und faire Lösungen anbietet, dazu zählen Qualifikationsangebote, Abfindungen, Sozialplan und möglicherweise Weitervermittlungsangebote.

Jedoch fehlt es gerade an den einfachsten und eigentlich selbstverständlichen Dingen, die Belegschaft erhält die Nachricht der Kündigung als SMS oder erfährt sie aus der Zeitung. Das ist natürlich sehr schwer zu verkraften und ein nachhaltiger Vertrauensbruch.

In einer solchen Situation ist eine offene und ehrliche Kommunikation entscheidend und kommt sehr viel besser an, auch wenn es sehr hart ist.

Für die Zeitarbeiter/Leiharbeiter ist eine solche Situation oft doppelt schwierig, wenn die Vorgesetzten im Ausleihbetrieb auf Tauchstation gehen und auch das Zeitarbeitsunternehmen selbst. Der Zeitarbeiter/Leiharbeiter fühlt sich doppelt verlassen.

Zusammenfassend lässt sich nur sagen, Kommunikation, das miteinander Sprechen in einer solch bedrohlichen Situation am wichtigsten ist. Damit lässt sich die Situation am ehesten erträglich für die Beteiligten gestalten. Philosophisch betrachtet liegt in jedem Ende auch die Chance auf einen Neuanfang, was die Betroffenen wohl leider nicht besonders trösten wird.

Jahresrückblick auf 2008 – Zeitarbeit

January 5, 2009 by admin · Comment
Filed under: Zeitarbeit 

Was ist passiert in 2008?

Weltwirtschaftskrise, Finanzkrise, Bankenkrise, Massenentlassungen usw., dass waren die leider Stichworte in 2008.

Wie hat sich das alles auf die Zeitarbeitsbranche ausgewirkt?

Leider genauso wie es von dem Flexibilisierungsinstrument Zeitarbeit erwartet, es wurden von heute auf morgen Tausende entlassen, mittlerweile geht man schon von 100.000 entlassenen Zeitarbeitern/Leiharbeitern aus in Deutschland.

Wie kann es sein, dass eine Branche wie die Zeitarbeit von heute auf morgen zigtausende entlässt, obwohl in den letzten Jahren satte Gewinne gemacht wurden?

Darauf kann man im Stil der Wirtschaft und Politik antworten und sagen, es liegt an den geänderten Rahmenbedingungen. Konkreter werden diese Aussagen selten.

Rein technisch liegt es daran, dass die Zeitarbeit genau für solch einen Krisenfall von der deutschen Regierung mit den entsprechenden Gesetzen unterstützt wird. Man hat u.a. das sogenannte Synchronisierungsverbot aufgehoben, es hatte den Zeitarbeitsunternehmen verboten die Zeitarbeiter direkt nach Ende ihrer Ausleihzeit zu entlassen. Die Zeitarbeit sollte das Flexibilisierungsinstrument des Arbeitsmarktes sein. Nun hat sich gezeigt wie erfolgreich man war, 100.000 Entlassene im Bereich Zeitarbeit letztes Jahr nach letzten Schätzungen.

Ausblick 2009

Zumindest werden jetzt vereinzelt Stimmen laut, die eine andere Handhabung der Zeitarbeit fordern und beispielsweise die Wiedereinführung des Synchronisierungsverbotes verlangen. Man will es den Zeitarbeitsunternehmen nicht so leicht machen sich aus der Verantwortung zu stehlen. Die Zeitarbeitsunternehmen haben die Gewinne gemacht und nun schieben sie die Zeitarbeiter dem Staat in Form von Arbeitslosen oder gar Hartz IV-Empfängern zu. Vorschläge gehen in Richtung Kurzarbeitergeld und Qualifikation während der Zeit, in der keine Ausleihe möglich ist. Allerdings muss der Staat auch hier kräftig in die Tasche greifen. Es wurde bereits das Kurzarbeitergeld verlängert für 2009, siehe http://www.zeitarbeittransparent.de/2008/12/04/hilft-die-bundesregierung-kurzarbeitergeld-verlangert-fur-2009/.

Trotz allem sieht es momentan für die Wirtschaft düster aus und die Zeitarbeiter/Leiharbeiter werden es wieder am stärksten zu spüren bekommen, da sie mit Abstand die Flexibelsten sind. 2008 hat das leider bewiesen. Der einzige Trost ist, dass die Zeitarbeitsbranche auch am schnellsten wieder von einer Erholung profitieren wird.

BGH – Entscheidung und ihre Auswirkungen auf die Zeitarbeit

December 10, 2008 by admin · Comment
Filed under: Zeitarbeit 

BGH – Entscheidung und ihre Auswirkungen auf die Zeitarbeitsbranche

Finden Sie die nötigen Informationen hier:

Der BGH hat gestern, am 09.12.2008, in einem Urteil (Aktenzeichen 2 BvL 1/07 ) die gekürzte Pendlerpauschale für verfassungswidrig erklärt. Somit ist die gekürzte Pendlerpauschale gekippt. worden. Der Bund muss nun die volle Kilometerpauschale für das Jahr 2007 auszahlen.

Zeitarbeit,Kurzarbeit,Informationen,PendlerpauschaleDie gekürzte Pendlerpauschale bedeutete, dass man als beruflich bedingter Pendler nur noch ab einer Entfernung von mehr als 21 Kilometer zum Arbeitsplatz, die Fahrtkosten zum Teil von der Steuer absetzen konnte. Die aktuell wieder geltende Regelung ist die alte Pendlerpauschale. Die alte Pendlerpauschale erlaubt dem Arbeitnehmer, dass er ab dem ersten Kilometer einen Pauschalbetrag von 30Cent für Fahrten zwischen seinem Wohnort und seiner Arbeitsstätte geltend machen kann. Diese Regelung wird voraussichtlich bis ins Jahr 2009 bestehen bleiben. Das Bundes Finanzministerium und Finanzminister Peer Steinbrück haben sich noch nicht eindeutig geäußert, wann eine Neuregelung erfolgen soll. Man geht aber von einer Neuregelung im Jahre 2010 aus.

Die Entscheidungsgründe sind so zusammen zufassen, dass das Ziel einer Konsolidierung des Bundeshaushalts mit Hilfe der gekürzten Pendlerpauschale erreicht werden kann, nicht ausreicht.

Die Zeitarbeit und die Auswirkungen der Entscheidung des BGH zur Pendlerpauschale:

Die Pendlerpauschale und die Zeitarbeit, gibt es einen Zusammenhang? Problematisch ist im Bereich der Zeitarbeit der Begriff der Arbeitsstätte, da ein Zeitarbeiter nicht bei seinem Arbeitgeber arbeitet sondern in dem Betrieb des Entleihers. Demnach muss man hier genauer hinsehen, um festzustellen, ob für die Zeitarbeit sich ein Vorteil oder Nachteil aus der Entscheidung ergibt.

Eine regelmäßige Arbeitsstätte hat der Beschäftigte in der Zeitarbeit häufig nicht, meist wechselt der Kunde häufig und somit der Einsatzort des Zeitarbeiters. Das häufige Wechseln ist für die einen ein Vorteil der Zeitarbeit und für andere ein Nachteil. Dies führt zu einer schwierigen Beurteilung, ob eine regelmäßige Arbeitsstätte vorliegt oder nicht. Auch gibt es viele Zeitarbeiter, die in einem dauerhaften Einsatz in einem Kundenunternehmen sind, für diesen Bereich der Zeitarbeit wäre eine Beurteilung möglicherweise einfacher. Nach der gekürzten Pendlerpauschale wären die Entfernungskilometer zwischen Wohnort und Arbeitsstätte erst ab dem 21.Kilometer für den Zeitarbeiter abzugsfähig gewesen, wenn man automatisch eine regelmäßige Arbeitsstätte bei der Zeitarbeit in einem Kundenunternehmen angenommen hätte. Jedoch hat dies der BFH ( Bundesfinanzgerichtshof ) in einem Urteil vom 10.07.2008 geklärt. Dort legt der BFH fest, dass der Einsatz in einem Kundenunternehmen generell kein regelmäßiger Arbeitsplatz ist gem. §9 II Satz 1 EStG. Damit hat der BFH eine Auswärtstätigkeit für den Bereich Zeitarbeit festgelegt.

Was bedeutet diese Entscheidung des BFH?

Im Bereich Zeitarbeit wird damit wie folgt verfahren. Bei Kundeneinsätzen in der Zeitarbeit liegt damit laut BFH eine Auswärtstätigkeit vor und die Fahrtkosten für die Fahrten zwischen Wohnort und Einsatzort des Zeitarbeiters sind vom ersten Kilometer an als Werbungskosten anzusehen bzw. steuerfrei.

Somit liegt hier ein Fall vor, in dem der Bereich der Zeitarbeit eindeutig, weil steuerfrei, der restlichen Arbeitswelt gegenüber im Vorteil liegt und die Entscheidung des BGH hat keine Auswirkungen auf den Bereich Zeitarbeit und seine übliche Handhabung der Problematik Fahrtkosten.

www.ZEITARBEITtransparent.de stellt Ihnen Informationen zur Zeitarbeit zur Verfügung und der Blog www.ZEITARBEITtransparent.de/blog/ stellt die neuesten Entwicklungen im Bereich Zeitarbeit dar, sowie die Vorteile und Nachteile der Zeitarbeit.

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