Tarifvertrag – Was ist das eigentlich?
In der Arbeitnehmerüberlassung überschlagen sich momentan die Ereignisse in Bezug auf Tarifverträge, Grund genug sich einmal damit zu beschäftigen, was eigentlich ein Tarifvertrag ist.
Tarifvertrag
In Deutschland ist der Tarifvertrag ein schriftlicher Vertrag zwischen den Tarifvertragsparteien. In Österreich wird er Kollektivvertrag und in der Schweiz Gesamtarbeitsvertrag genannt. In der sogenannten D-A-CH-Region gibt es überall Tarifverträge. Tarfivertragsparteien sind tariffähige Arbeitnehmer und tariffähige Arbeitgeber. Tariffähige Arbeitnehmer sind Gewerkschaften, z.B. DGB oder CGB. Tariffähige Arbeitgeber sind Arbeitgeberverbände, in der Zeitarbeit sind das beispielsweise der BZA und der iGZ e.V.. In Deutschland sind ca. 80% der Arbeitnehmer direkt oder indirekt durch einen Tarifvertrag geschützt.
Die Funktionen eines Tarifvertrages
Schutzfunktion
Die Funktion des Tarifvertrages ergibt sich aus den gesetzlichen Grundlagen, dem Tarifvertragsgesetz (TVG) und dem Grundgesetz (Art.9 GG). Der Gesetzgeber ist davon ausgegangen, dass der Arbeitnehmer grundsätzlich der Schwächer ist in der Verhandlung seines Arbeitsvertrages mit dem Arbeitgeber. Um diese Schwäche auszugleichen, kommt dem Tarifvertrag eine Schutzfunktion gegenüber dem einzelnen Arbeitnehmer zu. Mit Hilfe der Gewerkschaft als Arbeitnehmervertreter soll ein Gleichgewicht der Kräfte hergestellt werden. Innerhalb der Tarifverhandlung besteht dieser Schutzanspruch nicht mehr, beide Tarifparteien werden gleich behandelt.
Verteilungsfunktion
Über einen Tarifvertrag wird der gesamtwirtschaftliche Überschuß an den Arbeitnehmer verteilt, durch Lohnerhöhungen oder andere Vergünstigungen wie z.B. Erhöhung des Urlaubsgeldes, Weihnachtsgeldes, 13.Monatsgehalt oder andere Leistungen.
Gestaltungsfunktion
Der Tarifvertrag ermöglicht auch eine Gestaltung des Arbeitsverhältnisse bzw. der Arbeitsbedingungen, da Arbeitszeit, Kündigungsfristen und ähnliches geregelt werden können.
Orientierungsfunktion
Einzelne Tarifabschlüsse haben Orientierungswirkung für die Arbeitnehmer, da sie erkennen können, wieviel ihre Arbeit Wert ist. Für andere Branchen ist ebenfalls eine Orientierungsfunktion gegeben, da sich deren Arbeitnehmer an den Abschlüssen orientieren können.
Vorteile für Arbeitgeber
Für Arbeitgeber ergeben sich ebenfalls Vorteile aus einem Tarifvertrag, da sie nicht mehr jeden Arbeitsvertrag individuell aushandeln müssen und so entsteht Planbarkeit und Sicherheit.
Es gibt verschiedene Tarifverträge, wie Mantel-, Rahmentarifvertrag, Flächen-, Verbandstarifvertrag und Firmen-, bzw. Haustarifverträge. Weiter gibt es auch Lohn-, Entgelt-, oder Gehaltstarifverträge. Deutschlandweit üblich sind Verbands-, bzw. Flächentarifverträge. Betriebsvereinbarungen gehören nicht zur Gruppe der Tarifverträge. In der Zeitarbeitsbranche handelt es sich um einen Branchentarifvertrag, der zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden abgeschlossen wird. Ein Tarifvertrag regelt auch die Mittel eines Arbeitskampfes. Die Gültigkeitsdauer eines Tarifvertrages wird jedes Mal neu festgelegt. Ein Tarifvertrag gibt den Vertragsparteien einen Anspruch auf Durchsetzung der Vereinbarungen, d.h. dem einzelnen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Abweichungen von einem gültigen Tarifvertrag sind lediglich möglich, wenn eine sogenannte Öffnungsklausel vorliegt.
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