Image Zeitarbeit, Leiharbeit, AüG
ZEITARBEITtransparent.de beschäftigt sich mit Zeitarbeit, Leiharbeit und Arbeitnehmerüberlassung, kurz AüG. Diese Branche hat schon von Beginn an mit einem schlechtem Ruf zu kämpfen, sie steht für Sozialabbau, berufliche Unsicherheit, Ausbeutung, Abzocke. In letzter Zeit wurde sogar über die Daseinsberechtigung der Arbeitnehmerüberlassung diskutiert.
Warum hat sich der schlechte Ruf der Zeitarbeitsbranche derart manifestiert?
Zunächst regelte das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz 1972 die gewerbsmäßige Überlassung von Arbeitnehmern durch Verleihunternehmen, hauptsächlich mit dem Ziel soziale Sicherheit für den Zeitarbeitnehmer zu gewährleisten und einen angemessenen Schutz vor Ausbeutung in der Zeitarbeit zu bieten. Demnach sollte es eigentlich unmöglich sein sich einen derart schlechten Ruf zu erarbeiten. Doch schon diese Zielsetzung spricht eine deutliche Sprache.
Mit den Hartz I Regelungen und dem Gesetz für moderne Dienstleitungen am Arbeitsmarkt wurde das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AüG) nachhaltig geändert. Es wurden wesentliche Schutzbestimmungen für den Zeitarbeitnehmer gestrichen. Gestrichen wurde unter anderem das besondere Befristungsverbot, das Synchronisationsverbot, das Wiedereinstellungsverbot und die Beschränkung der Überlassungsdauer auf höchstens zwei Jahre. Nach diesen Streichungen entwickelte sich die Zeitarbeitsbranche zu einem sogenannten Jobmotor und erlebte einen ungeahnten Boom. Arbeitsmarktpolitisch war diese Entwicklung gewollt und der schlechte Ruf der Branche damit zementiert.
Die Streichungen von Schutzbestimmungen wurden durch das sogenannte Equal-Pay und Equal-Treatment ersetzt.
Aufbruch zu besserer Zeitarbeit?
Durch Tarfiverträge versucht die Zeitarbeitbranche nun ihren Ruf zu verbessern. Gewerkschaften und Verbände der Zeitarbeitsfirmen (BZA und iGz) arbeiten an einem neuen Image für die Leiharbeit. Das Instrument des Tarifvertrages wird nun eventuell zu Gunsten der Arbeitnehmer eingesetzt. Zu Beginn wurden Tarifverträge in der Arbeitnehmerüberlassung dazu eingesetzt, die geltenden Regelungen wie Equal-Pay und Equal-Treatment zu unterlaufen. Aktuell gibt es neue Tarifverträge der CGB (Christlicher Gewerkschaftsbund Deutschland) und des DGB (Deutscher Gewerkschaftsbund). Beide enthalten Regelungen die sich konkret auf die in letzter Zeit angeprangerten Mißstände in der Arbeitnehmerüberlassung beziehen, ein Verbot der konzerninternen Arbeitsnehmerüberlassung (u.a. Schlecker-Meniar-Fall) und eine Mindestlohnvereinbarungen (Anti-Dumping-Lohn-Klausel; Mindestlohndiskussion), sowie ein Lohnerhöhung (schlechte Bezahlung) für Zeitarbeitnehmer in den nächsten Jahren.
Die Wirkung der neuen Tarifverträge muss sich erst noch zeigen. Mit den neuen Regelungen könnte eine Verbesserung des Images der Zeitarbeit möglich sein.
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