Kurzarbeit – Verlängerung auf 24 Monate
Heute wurde in den Medien bekannt, dass eine Verlängerung der Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes auf 24 Monate durch die Bundesregierung kurz vor der Umsetzung steht.
Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung damit?
Massenentlassungen verhindern
Generell will die Bundesregierung Massenentlassungen verhindern und sieht in dem Instrument der Kurzarbeit ein wirksames Werkzeug. Seit Beginn des Jahres 2009 haben die deutschen Unternehmen das Werkzeug Kurzarbeit sehr stark eingesetzt. Die Bundesagentur für Arbeit meldet über 1,7Mio Anträge seit Jahresbeginn.
Sozialbeiträge übernehmen
Konkret will man mit einer Entlastung der Arbeitgeber bei den Sozialbeiträgen die Arbeitnehmer und die Arbeitgeber unterstützen. Die Bundesagentur für Arbeit soll ab dem siebten Monat die Sozialbeiträge, die auf die Kurzarbeiter entfallen, komplett übernehmen. Diese Übernahme der Sozialbeiträge ist angeblich an keinerlei Bedingungen geknüpft. Nur für die ersten sechs Monate soll es bei der alten Regelung bleiben, eine komplette Übernahme der Sozialbeiträge kommt danach nur in Betracht, wenn der Arbeitnehmer an einer Weiterqualifikation teilnimmt.
Verlängerung auf 24 Monate
Diese Verlängerung der Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes soll den Unternehmen einen größeren Planungshorizont in Bezug auf ihre Angestellten in der aktuellen Wirtschaftskrise geben und die Wirkung der sofortigen Senkung der Personalkosten durch den Einsatz von Kurzarbeit verlängern. Man will eine Alternative zu Entlassungen bieten und gleichzeitig an die Solidarität der Unternehmen appellieren, in der Krise zu ihren Angestellten zu stehen.
Die Kosten der Verlängerung
Durch den starken Einsatz des Instruments der Kurzarbeit in deutschen Unternehmen sind die Kosten für die Kurzarbeit, die von der Bundesagentur für Arbeit zu tragen sind, ebenso stark angestiegen. Die Verlängerung der Bezugsdauer auf 24 Monate und das Angebot der vollständigen Übernahme der Sozialbeiträge werden die Kosten nochmals erhöhen. Die Bundesagentur für Arbeit muss ihren Etat vollständig ausschöpfen und kann danach auf eine Finanzierung des Bundes zurückgreifen.
Weitere Informationen zum Thema Kurzarbeit in Deutschland lesen Sie bitte in den folgenden Blogartikeln nach:
- http://www.zeitarbeittransparent.de/2008/12/04/hilft-die-bundesregierung-kurzarbeitergeld-verlangert-fur-2009/
- http://www.zeitarbeittransparent.de/2009/03/16/kurzarbeit-2009/
- http://www.zeitarbeittransparent.de/2009/04/08/kurzarbeit-2009-hoher-schneller-weiter/
- http://www.zeitarbeittransparent.de/2009/04/14/transferkurzarbeit-2009-die-transfergesellschaft/
Transferkurzarbeit 2009 – die Transfergesellschaft
Transfergesellschaft
Eine Transfergesellschaft ist eine eigene Firma, die gegründet wird, damit Angestellte eines Unternehmens sozialverträglich in neue Beschäftigungsverhältnisse vermittelt werden können. Durch die Transfergesellschaft können Kündigungen vermieden werden und der Arbeitnehmer kann ein Jahr „weiter arbeiten” bzw. sich gezielt für eine Vermittlung an einen neuen Arbeitgeber weiterbilden. Auf jeden Fall wird der Beginn der Arbeitslosigkeit um ein Jahr nach hinten verschoben, ohne die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes zu beeinflussen.
Was passiert genau in einer Transfergesellschaft?
Zunächst einmal ist der Wechsel in eine Transfergesellschaft freiwillig für den Arbeitnehmer, er unterzeichnet einen sogenannten Aufhebungsvertrag mit seinem bisherigen Arbeitgeber und einen befristeten Arbeitsvertrag (12Monate) mit der Transfergesellschaft. Die Transfergesellschaft ist meist auf ein Jahr beschränkt, in diesem Zeitraum versucht die Transfergesellschaft folgendes zu erreichen:
- Profiling der Transferkurzarbeiter (üblicherweise schon vor Eintritt in Transfergesellschaft),
- Qualifizierung der Transferkurzarbeiter mit dem Ziel die Vermittlungschancen zu erhöhen,
- Vermittlung der Transferkurzarbeiter in neue Beschäftigungsverhältnisse.
Die Transfergesellschaft wird in enger Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit errichtet und zudem werden oft professionelle Betreiber von Transfergesellschaften hinzugezogen.
Wie ist die Bezahlung?
Sie erfolgt über das sogenannte Transferkurzarbeitergeld. Die Bundesagentur für Arbeit zahlt das Transferkurzarbeitergeld auf Antrag der Transfergesellschaft aus. Sozialversicherungsrechtlich besteht weiterhin ein Beschäftigungsverhältnis und die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes wird nicht gekürzt durch den Bezug von Transferkurzarbeitergeld. Die Höhe des Transferkurzarbeitergeldes orientiert sich an der Höhe des Kurzarbeitergeldes und beträgt ca. 60% bei Kinderlosen und ca.67% bei Eltern vom Bruttolohn. Sehr oft wird jedoch dieser Betrag auf 80 -100% vom entlassenden Unternehmen aufgestockt, um den Angestellten einen Anreiz für einen Wechsel zu geben.
Welche Vorteile hat das Unternehmen?
Ein Unternehmen muss Mitarbeiter entlassen und entscheidet sich eine Transfergesellschaft zu gründen, warum:
- durch den freiwilligen Wechsel der Arbeitnehmer in die Transfergesellschaft, sind keine Kündigungsfristen zu beachten,
- es drohen keine Kündigungsschutzklagen, sowie keine bilanziellen Anpassungen aufgrund von Prozessrisiken,
- keine weitere Lohnzahlungen an die Arbeitnehmer, die wechseln,
- verbesserte Liquidität,
- bessere Kalkulierbarkeit der Kosten für die Entlassungen,
- der größte Vorteil ist jedoch, dass die Arbeitnehmer, die freiwillig übertreten in die Transfergesellschaft, nicht in der Statistik des Unternehmens über entlassene Mitarbeiter auftauchen, dadurch entsteht ein großer Imagegewinn.
Aus diesen Gründen sind Transfergesellschaften bei Unternehmen, die gezwungen sind Personal abzubauen sehr beliebt.
Welche Vorteile hat der Arbeitnehmer?
Warum lohnt es sich ein Transferkurzarbeiter im Jahr 2009 zu werden?
- die notwendige berufliche Neuorientierung wird von Profis begleitet,
- Weiterbildungsmaßnahmen werden von der Transfergesellschaft finanziert bzw. hilft diese dabei,
- weiterhin besteht die Möglichkeit der Teilnahme an betrieblichen Weiterqualifikationsmaßnahmen der ursprünglichen Betriebes,
- Probearbeit bei potentiellen neuen Arbeitgebern möglich,
- Bewerbung aus einer Festanstellung heraus,
- der Bezug von Transferkurzarbeitsgeld vermeidet tatsächliche Arbeitslosigkeit,
- der Bezug von Transferkurzarbeitsgeld ist auf 12 Monate beschränkt,
- keine Unterbrechung der Einzahlung in die Rentenversicherung.
Der Eintritt bzw. der Wechsel in eine Transfergesellschaft hat Vorteile, allerdings verliert man seinen Arbeitsplatz. Das ist nicht einfach, aber in einer Transfergesellschaft bieten sich die Möglichkeiten, aus dieser schwierigen Situation das Beste zu machen. Die strukturelle Kurzarbeit, wie die Transferkurzarbeit auch genannt wird hat ihre Berechtigung und ist der Schritt, der nach der Kurzarbeit kommen wird, wenn die Unternehmen weiterhin kein Ende der Wirtschaftskrise sehen. Auch wenn möglicherweise dieser Schritt erneut durch eine Verlängerung der Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes von 18 auf 24 Monate nach hinten verschoben wurde.
Alle wichtigen Informationen zu Transferkurzarbeit im PDF-Download zu Kurzarbeit enthalten!
Kurzarbeit 2009 – höher, schneller, weiter?
Kurzarbeit 2009 in Zahlen!
Gestern am 6.April.2009 veröffentlichte die Bundesagentur für Arbeit die neuen Zahlen für die Kurzarbeit im März 2009, ca. 24.000 Unternehmen haben alleine im Monat März Kurzarbeit aus konjunkturellen Gründen angemeldet. Man geht davon aus, dass ca. 700.000 Arbeitnehmer alleine im März 2009 neu in Kurzarbeit gekommen sind, d.h. Kurzarbeitergeld beziehen. Seit Jahresanfang wird immer wieder die Zahl von insgesamt 1,7Mio Arbeitnehmer genannt, die bereits für Kurzarbeit bei der Bundesagentur für Arbeit angemeldet sind.
Wie geht es weiter?
Es wird schon überlegt die Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes von aktuell möglichen 18Monaten auf 24Monate zu verlängern, u.a. Bundesarbeitsminister Scholz hat dies vorgeschlagen. Die Bundesregierung hatte erst zu Jahresbeginn die Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld auf 18Monate erhöht (vgl. hierzu http://www.zeitarbeittransparent.de/2008/12/04/hilft-die-bundesregierung-kurzarbeitergeld-verlangert-fur-2009/), aber aufgrund der schweren Krise und der stark angestiegenen Anmeldezahlen für Kurzarbeit bei der Bundesagentur für Arbeit, scheinen vielen bereits jetzt die 18Monate nicht mehr ausreichend und man denkt über eine Verlängerung auf 24Monate nach. Das eigentliche Ziel, mit der Verlängerung der Bezugdauer für Kurzarbeitergeld, die betroffenen Arbeitnehmer in ihrem Job bzw. in ihrer Festanstellung zu halten, sehen viele als erreicht an und man will diesen Erfolg um weitere 6Monate verlängern. Das gilt nicht zuletzt für alle Branchen und auch für die Zeitarbeitsbranche, für die erst zu Jahresbeginn die Kurzarbeit eingeführt wurde.
Kurzarbeit nur eine punktuelle Maßnahme
Doch es mehren sich auch die Stimmen, die kritisch anmerken, nur mit Kurzarbeit alleine ließe sich die Krise nicht bewältigen. Man hat grosse Sorgen, dass bald aus den vielen Kurzarbeitern, Transferkurzarbeiter werden, deren Festanstellungen über sogenannte Transfergesellschaften abgewickelt werden und die schließlich doch in der Arbeitslosigkeit landen. Weiter spielen viele auf den oft erwähnten Fachkräftemangel an und auf eine Weiterbildungsmisere in der deutschen Wirtschaft. Man versucht jetzt die Kurzarbeiter während der Phase der Kurzarbeit weiter zu qualifizieren, so soll der Fachkräftemangel beseitigt werden.
Die Bundesregierung hat besondere Anreize in Bezug auf das Thema Weiterbildung gesetzt, u.a.
- für Arbeitnehmer, die in Kurzarbeit sind und an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen, übernimmt die Bundesagentur für Arbeit die kompletten Sozialversicherungsbeiträge und entlastet so die Unternehmen zusätzlich;
- zudem wurde das sogenannte Meister-Bafög verbessert, nicht nur die Erstqualifikation wird nun gefördert, sondern auch die Aufstiegsqualifikation, die gerade für Kurzarbeiter interessant ist, auch ein Teilerlass auf das Restdarlehen ist möglich und Geldleistungen wie z.B. die Meister-Bafög-Sätze für Kinder wurden erhöht;
- weiter hat die Bundesregierung im Dezember 2008 die Bildungsprämie eingeführt, sie beträgt 154€, weitere 154€ hat der Arbeitnehmer selbst zu leisten für einen Weiterbildungskurs seiner Wahl, das Grenzeinkommen für die Bildungprämie liegt bei ca. 36.000€ bei Familien und bei ca. 18.000€ Singles;
- ebenfalls eingeführt hat die Bundesregierung das Weiterbildungssparen, hier dürfen Sparer Geld aus ihrem Ansparguthaben nach dem Vermögensbildungsgesetz (VermBG) für Zwecke der Weiterbildung vor Ablauf der in der Regel 7jährigen Bindungsfrist entnehmen, ohne den Anspruch auf den Arbeitnehmerfreibetrag zu verlieren, dazu war eine Änderung des Vermögensbildungsgesetzes (VermBG) notwendig;
- zuletzt hat die Bundesregierung noch das Weiterbildungsdarlehen eingeführt, für kostenintensivere Bildungsmaßnahmen, es soll ohne individuelle Bonitätsprüfung und zu sehr günstigen Konditionen zur Verfügung gestellt werden. Es rundet die Anreize zur Weiterbildung durch die Bundesregierung ab, der Prämiengutschein für geringe und mittlere Einkommen, das Weiterbildungssparen für diejenigen, die Sparen können in der heutigen Zeit und das Weiterbildungsdarlehen, unabhängig von der Einkommenssituation.
Probleme bei der Weiterbildung
Wie oben schon erwähnt hat sich die Zahl der Arbeitnehmer in Kurzarbeit vervielfacht seit Jahresbeginn (1,7Mio. Arbeitnehmer) was leider zu weiteren Problemen auf dem Gebiet der Weiterbildung geführt hat. Das Angebot an Weiterbildungsmaßnahmen war und ist nicht auf einen solchen Ansturm vorbereitet gewesen. Nun muss man vernüftige Programme finden und finanzieren, es müssen überbetriebliche Maßnahmen entwickelt werden, damit vor allem kleine und mittlere Betriebe auch die Möglichkeit haben ihre Mitarbeiter während der Kurzarbeit sinnvoll weiterzuqualifizieren. Konzerne verfügen oft über eigene Weiterbildungsmaßnahmen, die jetzt von den zahlreichen Kurzarbeitern genutzt werden können. Die Weiterbildungsmaßnahmen können über ein grosses Spektrum von Angeboten gehen, beginnend bei dem Erwerben von zusätzlicher fachlicher Kompetenz in Bereichen wie Technik, Buchhaltung oder Projektmanagment bis hin zu sozialer Kompetenz, indem man die Persönlichkeit des Arbeitnehmers weiterentwickelt durch entsprechende Kurse. Diese Art der Weiterbildung kann zu einem Motivationsschub beim Arbeitnehmer führen und der Auslöser für eine nachhaltige positive Entwicklung beim Arbeitnehmer sein, dadurch kann das Unternehmen auf gutes Personal hoffen für den erwarteten Aufschwung nach der Krise.
Der Weg für den Arbeitgeber
Diesen Raum für eine Weiterbildung im fachlichen und eine Weiterentwicklung im persönlichen Bereich sollten Unternehmen auf jeden Fall dem Arbeitnehmer geben und ihn unterstützen. Die beschriebenen positiven Effekte muss sich ein Unternehmen vor Augen halten auf dem Weg aus der Wirtschaftskrise.
Zeitarbeit – gibt es auch in der Krise noch die Übernahme?
Zeitarbeit – Übernahme in Festanstellung trotz Krise?
Die Zeitarbeitsbranche ist ein Frühindikator für die aktuelle Wirtschaftskrise gewesen, tausende Zeitarbeiter/Leiharbeiter haben bereits ihren Job verloren. Man spricht von ca. 200.000 Beschäftigten weniger bei den Zeitarbeitsfirmen und weiteren Tausenden, die bereits in Kurzarbeit sind. Die Zeitarbeitsfirmen wissen, dass sich hier ein Branchenrisiko verwirklicht und haben sich mehr oder weniger darauf eingestellt.
Doch wie ist es für die Zeitarbeiter und Leiharbeiter, die noch für ihre Zeitarbeitsfirma arbeiten und denen der Job im Einsatzunternehmen schmackhaft gemacht wurde mit einer möglichen Übernahme in eine Festanstellung bei eben diesem Einsatzunternehmen?
Wie kommen die Zeitarbeiter damit zurecht?
Die Situation ist nicht leicht, denn viele Zeitarbeiter/Leiharbeiter haben sich gerade mit einer möglichen Übernahme in eine Festanstellung bei ihrem Einsatzunternehmen motiviert. Für alle Arbeitnehmer-innen ist die Wirtschaftskrise nicht leicht, doch für viele Zeitarbeiter/Leiharbeiter fällt ein wesentliches Element der Motivation weg.
Dadurch konnten Sie den Anforderungen an einen Zeitarbeiter/Leiharbeiter gerecht werden. Von den Zeitarbeitern wird ein extrem hohes Niveau an Flexibilität und Anpassungsfähigkeit verlangt, ständig ein neues Einsatzunternehmen, neue Projekte, neue Vorgesetzte, neue Strukturen und neue Kollegen. Diese Anforderungen kosten sehr viel Kraft und waren von vielen Zeitarbeitern/Leiharbeitern nur in Kauf genommen worden, um sich die Chance auf eine Übernahme zu erarbeiten.
Jetzt in der Krise wird vielen Zeitarbeitern/Leiharbeitern deutlich von den Einsatzunternehmen signalisiert, dass eine Übernahme nicht möglich ist.
Das nagt an der Motivation den Job durchzuziehen. Die meisten Zeitarbeiter/Leiharbeiter müssen leider trotzdem durchhalten, alleine schon um ihre eigene Existenz zu sichern, trotz der Frustration und Demotivation. Nun macht sich auch die mangelnde Planungssicherheit für Menschen in der Zeitarbeitsbranche äußerst negativ bemerkbar, als zusätzlicher Unsicherheitsfaktor.
Besteht in der aktuellen Wirtschaftskrise überhaupt noch die Chance auf eine Übernahme?
Die Zeitarbeitsfirmen sehen immer noch gute Chancen auf eine Übernahme in eine Festanstellung, hier sollte man allerdings vorsichtig sein, da es einfach ein zu gutes Verkaufsargument ist. Aus Branchenkreisen hört man, dass vereinzelt Übernahmen noch vorkommen, allerdings vor allem bei höher qualifizierten Arbeitnehmern-innen.
Grundsätzlich kann man wohl feststellen, dass es durch die Krise nicht einfacher geworden ist von seiner Zeitarbeitsfirma in ein gutes Einsatzunternehmen vermittelt zu werden und dort auch übernommen zu werden.
Zu den Chancen und Risiken einer Übernahme in der Zeitarbeitsbranche lesen Sie bitte auch den Blogartikel unter Zeitarbeittransparent.de.
