Kurzarbeit 2009
Kurzarbeit im Unternehmen, 2009
Kurzarbeit ist aktuell in vieler Munde und in manchen Betrieben bereits eingeführt beziehungsweise stehen viele Betriebe kurz davor. Den Informationsbedarf zum Thema Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld sowie Transferkurzarbeitergeld will ZEITARBEITtransparent.de mit dem neuen 16seitigen PDF-Download zum Thema Kurzarbeit decken. Der PDF-Download wendet sich an alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen. Lesen Sie auch den Blogartikel http://www.zeitarbeittransparent.de/2008/12/04/hilft-die-bundesregierung-kurzarbeitergeld-verlangert-fur-2009/.
Was ist Kurzarbeit?
Kurzarbeit ist ähnlich der Zeitarbeit/Leiharbeit ein Flexibilisierungsinstrument bezüglich der Belegschaft eines Unternehmens. Kurzarbeit ist auch möglich im Bereich der Zeitarbeit/Leiharbeit. Dieser Blogartikel wendet sich allerding an alle Angestellten, die Informationen zu Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld suchen.
Mit diesem Instrument lassen sich kurzfristige Auftragseinbrüche flexibel durchstehen und Kosten können entsprechend reduziert werden. In der aktuellen Wirtschaftskrise wird dieses Instrument auf breiter Front angewandt. Warum?
Welche Vorteile bietet Kurzarbeit dem Unternehmen?
Die Gründe warum viele Unternehmen in Deutschland momentan auf dieses Instrument der Personalpolitik zurückgreifen:
- Durch die Kurzarbeit können kurzfristig die Personalkosten gesenkt werden. Das Kurzarbeitergeld wird vom Staat, genauer gesagt von der Agentur für Arbeit bezahlt. So wird das Unternehmen entlastet.
- Zudem kann bei einer Verbesserung der Auftragslage der Arbeitgeber die Arbeitszeit schnell anpassen und schließlich wieder zur normalen Arbeitszeit zurückkehren. Der Arbeitgeber kann Ausfallzeiten durch fehlendes Personal wie bei Entlassungen üblich vermeiden. Die Belegschaft bleibt als Team zusammen, die Struktur der Belegschaft wird erhalten, da es nur zu einem Arbeitsausfall allerdings nicht zu Entlassungen kommt. Somit ist ein erneutes „Teambuilding” und der Neuaufbau einer Belegschaftsstruktur nicht notwendig.
- Der größte Vorteil von Kurzarbeit für ein Unternehmen ist jedoch, dass Know-How und wichtige Kompetenzen der Belegschaft nicht verlorengehen und noch besser sofort abrufbar bei einer positiven Veränderung der Auftragslage zur Verfügung stehen. Auch die hohen Kosten für neues Personal entfallen, da weder neues Personal gesucht noch eingearbeitet werden muss.
- Häufig wird als Vorteil der Kurzarbeit auch genannt, dass man die Zeit der Kurzarbeit zur Qualifizierung des Personals nutzen kann. Unter dem Gesichtspunkt des Fachkräftemangels in Deutschland ein gutes Argument, jedoch oft für Unternehmen nicht ausschlaggebend, da eine Weiterqualifizierung des Personals eher zu Unruhe in der Belegschaft führt, da nach einer Weiterqualifizierung auch eine Weiterentwicklung des Personals ansteht, was allerdings in vielen Unternehmen nicht möglich ist. Der Fachkräftemangel wirkt sich eher auf neugeschaffene Stellen aus, nicht auf bestehende.
- Die rasche Senkung der Personalkosten durch Kurzarbeit kommt wie folgt zustande, wird ein Arbeitnehmer gekündigt, hat er noch während der Kündigungsfrist Anspruch auf das volle Gehalt, unabhängig davon ob er noch tatsächlich beschäftigt ist oder nicht, d.h. es ist fraglich, ob der Arbeitnehmer noch Leistung für das Unternehmen bringt. Durch Kurzarbeit entfallen diese Kosten und der Arbeitnehmer arbeitet weiter für das Unternehmen.
- Arbeitsrechtliche Streitigkeiten im großen Stil lassen sich durch die Kurzarbeit ebenfalls vermeiden, da die Arbeitsverhältnisse bestehen bleiben.
- Ein weiterer Vorteil der Kurzarbeit ist, die Agentur für Arbeit übernimmt 50% der Sozialabgaben auf das Kurzarbeitergeld und 100% der Sozialversicherungsbeiträge während Qualifizierungsmaßnahmen.
- Möglicherweise kann ein Unternehmen tatsächlich die Zeit der Kurzarbeit durch gezielte Qualifizierungsmaßnahmen und Weiterbildung der Belegschaft nutzen um sich zu stärken und die Belegschaft erneut zu motivieren. Dies könnte zu neuer Innovationskraft im Unternehmen führen und zu Wettbewerbsvorteilen gegenüber Konkurrenten.
Zeitarbeit und Abfindung
ZEITARBEITtransparent möchte die bereits gekündigten Zeitarbeiter und Leiharbeiter nochmals daran erinnern, dass ihnen möglicherweise eine Abfindung zusteht.
Woran kann man den Abfindungsanspruch festmachen?
Der Zeitarbeiter müsste einen unbefristeten Arbeitsvertrag haben oder der Arbeitgeber hat “freiwillig” eine Abfindung angeboten bzw. hat er bis jetzt diese Praxis geübt, dann wäre es eine Art Gewohnheitsrecht.
Wie kann man den Abfindungsanspruch durchsetzen?
Mit Hilfe eines Anwalts oder der Gewerkschaft kann man prüfen lassen, ob ein Abfindungsanspruch gegeben ist und ihn dann durchsetzen. Die “Freiwilligkeit” ist möglicherweise durch eine Kündigungsschutzklage zu erzwingen. Dazu ist allerdings ebenfalls ein Anwalt zu konsultieren oder die Gewerkschaft zu befragen.
Was ist weiter zu beachten?
Es sind noch einige Formalien einzuhalten, beispielsweise eine Klagefrist von drei Wochen für die Kündigungsschutzklage, dazu wird Ihnen aber Ihr Anwalt oder die Gewerkschaft genaue Auskunft geben. Auch der Kündigungsgrund spielt eine Rolle.
Welche Höhe erreicht die Abfindung?
Regelmäßig liegt die Abfindung bei einem halben Bruttogehalt pro Arbeitsjahr. Die Abfindung ist möglicherweise auch steuerbegünstigt, fragen Sie ihren Steuerberater.
Mit ein wenig Aufwand kann man sich Geld holen, dass einem zusteht. Leider wird wohl oft versucht gerade Zeitarbeiter/Leiharbeiter ohne Abfindung abzuspeisen.
Beachten Sie auch den PDF Download von ZEITARBEITtransparent, http://www.zeitarbeittransparent.de/products-page/.
