BGH – Entscheidung und ihre Auswirkungen auf die Zeitarbeit
BGH – Entscheidung und ihre Auswirkungen auf die Zeitarbeitsbranche
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Der BGH hat gestern, am 09.12.2008, in einem Urteil (Aktenzeichen 2 BvL 1/07 ) die gekürzte Pendlerpauschale für verfassungswidrig erklärt. Somit ist die gekürzte Pendlerpauschale gekippt. worden. Der Bund muss nun die volle Kilometerpauschale für das Jahr 2007 auszahlen.
Die gekürzte Pendlerpauschale bedeutete, dass man als beruflich bedingter Pendler nur noch ab einer Entfernung von mehr als 21 Kilometer zum Arbeitsplatz, die Fahrtkosten zum Teil von der Steuer absetzen konnte. Die aktuell wieder geltende Regelung ist die alte Pendlerpauschale. Die alte Pendlerpauschale erlaubt dem Arbeitnehmer, dass er ab dem ersten Kilometer einen Pauschalbetrag von 30Cent für Fahrten zwischen seinem Wohnort und seiner Arbeitsstätte geltend machen kann. Diese Regelung wird voraussichtlich bis ins Jahr 2009 bestehen bleiben. Das Bundes Finanzministerium und Finanzminister Peer Steinbrück haben sich noch nicht eindeutig geäußert, wann eine Neuregelung erfolgen soll. Man geht aber von einer Neuregelung im Jahre 2010 aus.
Die Entscheidungsgründe sind so zusammen zufassen, dass das Ziel einer Konsolidierung des Bundeshaushalts mit Hilfe der gekürzten Pendlerpauschale erreicht werden kann, nicht ausreicht.
Die Zeitarbeit und die Auswirkungen der Entscheidung des BGH zur Pendlerpauschale:
Die Pendlerpauschale und die Zeitarbeit, gibt es einen Zusammenhang? Problematisch ist im Bereich der Zeitarbeit der Begriff der Arbeitsstätte, da ein Zeitarbeiter nicht bei seinem Arbeitgeber arbeitet sondern in dem Betrieb des Entleihers. Demnach muss man hier genauer hinsehen, um festzustellen, ob für die Zeitarbeit sich ein Vorteil oder Nachteil aus der Entscheidung ergibt.
Eine regelmäßige Arbeitsstätte hat der Beschäftigte in der Zeitarbeit häufig nicht, meist wechselt der Kunde häufig und somit der Einsatzort des Zeitarbeiters. Das häufige Wechseln ist für die einen ein Vorteil der Zeitarbeit und für andere ein Nachteil. Dies führt zu einer schwierigen Beurteilung, ob eine regelmäßige Arbeitsstätte vorliegt oder nicht. Auch gibt es viele Zeitarbeiter, die in einem dauerhaften Einsatz in einem Kundenunternehmen sind, für diesen Bereich der Zeitarbeit wäre eine Beurteilung möglicherweise einfacher. Nach der gekürzten Pendlerpauschale wären die Entfernungskilometer zwischen Wohnort und Arbeitsstätte erst ab dem 21.Kilometer für den Zeitarbeiter abzugsfähig gewesen, wenn man automatisch eine regelmäßige Arbeitsstätte bei der Zeitarbeit in einem Kundenunternehmen angenommen hätte. Jedoch hat dies der BFH ( Bundesfinanzgerichtshof ) in einem Urteil vom 10.07.2008 geklärt. Dort legt der BFH fest, dass der Einsatz in einem Kundenunternehmen generell kein regelmäßiger Arbeitsplatz ist gem. §9 II Satz 1 EStG. Damit hat der BFH eine Auswärtstätigkeit für den Bereich Zeitarbeit festgelegt.
Was bedeutet diese Entscheidung des BFH?
Im Bereich Zeitarbeit wird damit wie folgt verfahren. Bei Kundeneinsätzen in der Zeitarbeit liegt damit laut BFH eine Auswärtstätigkeit vor und die Fahrtkosten für die Fahrten zwischen Wohnort und Einsatzort des Zeitarbeiters sind vom ersten Kilometer an als Werbungskosten anzusehen bzw. steuerfrei.
Somit liegt hier ein Fall vor, in dem der Bereich der Zeitarbeit eindeutig, weil steuerfrei, der restlichen Arbeitswelt gegenüber im Vorteil liegt und die Entscheidung des BGH hat keine Auswirkungen auf den Bereich Zeitarbeit und seine übliche Handhabung der Problematik Fahrtkosten.
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Hilft die Bundesregierung? Kurzarbeitergeld verlängert für 2009
Was unternimmt die Bundesregierung um die Zeitarbeiter zu unterstützen?
Die Bundesregierung hat beschlossen, die Bezugszeit des Kurzarbeitergeldes zu verlängern, von 12 auf 18 Monate. Diese Regelung soll ab 1.1.2009 gelten und für ein Jahr gelten. Hat ein/e Arbeitnehmer/-in einen Anspruch auf Kurzarbeiter in 2008, so bleibt es bei einer Bezugsfrist von 12 Monaten. Für das aktuelle Jahr geht man von ca. 73.000 Kurzarbeitern aus und für das Jahr 2009 rechnet man mit einem Anstieg auf ca. 160.000 Menschen in Kurzarbeit (vgl. Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung).
Was bringt Kurzarbeit dem Arbeitgeber und warum ist es auch für den Arbeitnehmer von Vorteil?
Für den Arbeitgeber ist es ein weiteres Instrument um flexibel auf die aktuelle Auftragslage reagieren zu können. Ist der Arbeitgeber von einem Auftragseinbruch betroffen, wie beispielsweise aktuell sehr viele durch die Wirtschaftskrise, kann der Arbeitgeber einen Teil oder seine gesamte Belegschaft in Kurzarbeit schicken. So kann der Arbeitgeber sich seine eingearbeitete Belegschaft erhalten und verliert kein Know-How in seinem Unternehmen.
Der Vorteil der Arbeitnehmer liegt offensichtlich darin, dass sie nicht in die Arbeitslosigkeit fallen und ihre Arbeitslosenversicherung in Anspruch nehmen müssen. Damit wird auch der Staat entlastet, da dieser nur das Kurzarbeitergeld auszahlen muss.
Somit können die betroffenen Arbeitnehmer ihren Arbeitsplatz behalten und vermeiden durch Kurzarbeit die Arbeitslosigkeit. Auch die oft dramatischen Folgen von Arbeitslosigkeit werden dadurch vermieden. Die Bundesregierung hilft die betroffenen Arbeitsplätze zu erhalten.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales denkt weiter darüber nach, die Zeit während der Kurzarbeit verstärkt für eine bezahlte Weiterbildung und Qualifizierung zum Vorteil der betroffenen Arbeitnehmer zu nutzen. Es wird hier auch über spezielle Regelungen für ältere Arbeitnehmer nachgedacht.
Lesen Sie zu grundlegenden Information über Zeitarbeit den Download von www.ZEITARBEITtransparent.de.
Aufgrund des aktuell hohen Informationsbedarfs bzgl. Kurzarbeit hat ZEITARBEITtransparent.de jetzt einen 16seitigen PDF-Download zum Thema Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld in das Angebot aufgenommen. Definition und alle Informationen zur Kurzarbeit sowie die Berechung von Kurzarbeitergeld werden in dem PDF-Download ausführlich und gut verständlich dargestellt. Ebenso wird das Transferkurzarbeitergelt besprochen.
Der sogenannte Klebeeffekt in der Zeitarbeit
Was versteht man unter Klebeeffekt? Und gibt es ihn wirklich?
Der sogenannte Klebeeffekt ist die Übernahme eines Zeitarbeiters in eine Festanstellung bei dem Unternehmen, welches ihn entliehen hat. Man hört oft von einer Übernahmequote in Höhe von 25%.
Wie hoch die tatsächliche Übernahmequote ist lässt sich nicht sagen. Eine Übernahme ist für einen Zeitarbeiter wünschenswert. Der Zeitarbeiter wird ein Festangestellter und somit ein vollwertiges Mitglied des ihn übernehmenden Unternehmens.
Es spricht jedoch einiges gegen eine Übernahme. Welche Gründe sprechen dagegen?
Zunächst einmal ist die Seite der Zeitarbeitsbetriebe zu betrachten. Für sie ist es nicht wünschenswert einen Angestellten zu verlieren, da sie in die Personalsuche und in die Vermittlung investiert haben, sowie möglicherweise in eine Aus – oder Fortbildung des Zeitarbeiters. Zudem verdient ein vermittelter Zeitarbeiter für die Zeitarbeitsfirma gutes Geld. Um sich diese Einnahmen zu sichern, verlangen viele Zeitarbeitsfirmen Provisionen für die Übernahme vom übernehmenden Unternehmen. Diese Provisionen können bis zu drei Monatsgehälter ausmachen.
Was spricht auf der Seite der Unternehmen gegen eine Übernahme?
Ganz klar ist der Hauptzweck der Zeitarbeit eine Flexibilisierung der Arbeitnehmerschaft. Warum sollte ein Unternehmen sich diese Flexibilisierung wieder zu Nichte machen durch eine Übernahme? Ein gewisser Flexibilisierungsgrad im Unternehmen ist bereits bei den meisten Unternehmen eingeplant und wird gehalten. Weiter besteht natürlich trotzdem die Möglichkeit, wenn das Unternehmen nachhaltig gewachsen ist und neue Planstellen schafft. Dann werden wohl auch die fälligen Provisionen an die Zeitarbeitsunternehmen gezahlt. Auch die Lohnstruktur eines Unternehmens wird durch Zeitarbeit nachhaltig gedrückt. Obwohl es die gesetzliche Verpflichtung zum EQUAL PAY (gleiche Arbeit, gleiche Bezahlung) gibt, lässt sich durch Zeitarbeit und mit Hilfe von Ausnahmeregelungen im Gesetz der Lohn drücken.
Überraschender Weise kann man von Zeitarbeitsunternehmen, welche keine Provisionen verlangen, vereinzelt hören, dass es Übernahmequoten bis zu 60% gibt.
Lesen Sie den Download zu den Grundlagen zur Zeitarbeit und den wichtigsten Tipps und Tricks von www.ZEITARBEITtransparent.de !
Eine weitere Gruppe zum interaktiven Austausch
ZEITARBEITtransparent möchte möglichst viele Menschen erreichen und setzt dazu auf aktive Gruppen in öffentlichen Netzwerken. Dort sind viele Menschen zu erreichen, die sich sonst nicht äußern würden zu dem Thema Zeitarbeit.
Aus diesem Grund hat www.ZEITARBEITtransparent.de auch auf www.myspace.com Gruppe eröffnet, um einen weiteren Platz zum Erfahrungsaustausch und zur Diskussion zu schaffen. Das Thema ist natürlich Zeitarbeit, Vor – und Nachteile, Erfahrungen, Tipps und Tricks. Die Gruppe findet ihr unter http://groups.myspace.com/zeitarbeittransparent. ZEITARBEITtransparent freut sich auch hier auf eine rege Teilnahme.
Lesen Sie auch den Blog zum Thema Zeitarbeit, Information, Informationen, Diskussion, Erfahrung, Leiharbeit, Zeitarbeitsfirma und jetzt neu Kurzarbeit, Kurzarbeitergeld, Kurzarbeitergeldtabelle, Berechnung, Transferkurzarbeitergeld, Transfergesellschaft, alles relevant in 2009 aufgrund der aktuellen Wirtschaftskrise.
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www.ZEITARBEITtransparent.de hat für alle Photofreunde jetzt auch ein Profil auf www.flickr.com. Der Photostream ist unter http://www.flickr.com/photos/wwwzeitarbeittransparentde/ zu sehen und das Profil finden Sie unter http://www.flickr.com/people/wwwzeitarbeittransparentde/.
Weiter hat www.ZEITARBEITtransparent.de eine Gruppe auf www.google.com gegründet, damit Sie dort zum Thema Zeitarbeit mit anderen Mitgliedern diskutieren können, ihre Erfahrungen im Bereich Zeitarbeit mit anderen teilen können und so weitere Tipps und Tricks erfahren. Die Gruppe finden Sie unter http://groups.google.de/groups/zeitarbeittransparentde?hl=de% .
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